Städteordnung
vom 30. Mai 1853
vom 19. März 1856
vom 15. Mai 1856
vom 25. März 1867
vom 14. April 1869
vom 8. Juni 1891
vom 4. August 1897
Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten-Versammlung
Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte.
Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben.
Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts.
Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung.
Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen.
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3.10.2014