Verfassung
vom 28. Juni 1950
Erster Teil. Von den Grundlagen des Landes
Zweiter
Teil. Von den Grundrechten und der Ordnung des Gemeinschaftslebens
Erster
Abschnitt. Von den Grundrechten
Zweiter
Abschnitt. Die Familie
Dritter
Abschnitt. Schule, Kunst und Wissenschaft, Religion und Religionsgemeinschaften
Vierter
Abschnitt. Arbeit und Wirtschaft
Dritter
Teil. Von den Organen und Aufgaben des Landes
Erster
Abschnitt. Der Landtag
Zweiter
Abschnitt. Die Landesregierung
Dritter
Abschnitt. Die Gesetzgebung
Vierter
Abschnitt. Die Rechtspflege
Fünfter
Abschnitt. Der Verfassungsgerichtshof
Sechster
Abschnitt. Die Verwaltung
Siebter
Abschnitt. Das Finanzwesen
Übergangs- und Schlußbestimmungen
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