Land Nordrhein-Westfalen

Verfassung
vom 28. Juni 1950

Präambel

Erster Teil. Von den Grundlagen des Landes

Zweiter Teil. Von den Grundrechten und der Ordnung des Gemeinschaftslebens
    Erster Abschnitt. Von den Grundrechten
    Zweiter Abschnitt. Die Familie
    Dritter Abschnitt. Schule, Kunst und Wissenschaft, Religion und Religionsgemeinschaften
    Vierter Abschnitt. Arbeit und Wirtschaft

Dritter Teil. Von den Organen und Aufgaben des Landes
    Erster Abschnitt. Der Landtag
    Zweiter Abschnitt. Die Landesregierung
    Dritter Abschnitt. Die Gesetzgebung
    Vierter Abschnitt. Die Rechtspflege
    Fünfter Abschnitt. Der Verfassungsgerichtshof
    Sechster Abschnitt. Die Verwaltung
    Siebter Abschnitt. Das Finanzwesen

Übergangs- und Schlußbestimmungen

 

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