Grundgesetz
vom 26. September 1833
Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft
Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im Allgemeinen
Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften
Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, sowie von den zu wohltätigen Zwecken bestimmten Fonds
Sechstes
Capitel. Von den Landständen
Erster
Abschnitt. Von den Provinziallandschaften
Zweiter
Abschnitt. Von der allgemeinen Ständeversammlung
Siebentes Capitel. Von den Finanzen
Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft
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