Gesetz über die Vereinigung von Mecklenburg-Strelitz mit Mecklenburg-Schwerin

vom 15. Dezember 1933.

geändert durch
Verordnung vom 5. Februar 1934 (RGBl. I. S. 85).

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. Das Land Mecklenburg-Strelitz wird mit dem Land Mecklenburg-Schwerin zu einem Lande Mecklenburg vereinigt.

§ 2. Infolge der Vereinigung erhalten alle Staatsangehörigen der Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz die mecklenburgische Staatsangehörigkeit. Die mecklenburg-schwerinsche und die mecklenburg-strelitzsche Staatsangehörigkeit erlischt.

Durch Verordnung vom 5. Februar 1934 wurde bestimmt:
"§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)".
Damit war der § 2 faktisch aufgehoben.

§ 3. Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1934 in Kraft.

    Berlin, den 15. Dezember 1933.

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Beinahe wäre die Vereinigung im November 1918 geglückt. Aus dynastischen Gründen war der Bundesstaat "Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz" seit 1914 unter der Regentschaft des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin. Der eigentlich Thronfolgeberechtigte, in der Zwischenzeit russischer Adeliger, hatte bereits auf sein Recht verzichtet, allein die Verzichtserklärung war, infolge der Kriegsereignisse zwischen Rußland und Deutschland erst am 14. November 1918 in Neustrelitz eingetroffen; wäre dies vor dem 9. November 1918 erfolgt, so wäre der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin kraft der Erbverträge Großherzog von Mecklenburg geworden und beide Bundesstaaten wären vereinigt gewesen. Schon vor 1914/18 waren beide Mecklenburg durch einen gemeinsamen (nicht aus Wahlen hervorgegangenen) Landtag verbunden.

Das Land Mecklenburg wurde 1945/46 im Zuge von Befehlen der sowjetischen Besatzungsmacht um die Teile der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern) erweitert, die nicht unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Dadurch entstand das Land Mecklenburg-Vorpommern, das auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht Ende 1946 die Hinweise auf Vorpommern streichen mußte und somit wiederum bis 1952 nur als "Land Mecklenburg" allerdings ohne Gebietsabtretungen bezeichnet wurde. Mit der Wiedererrichtung des Landes am 3. Oktober 1990 wurde auch das Land wieder "Mecklenburg-Vorpommern" genannt.
 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I S. 1065
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Sartorius, Sammlung von Reichsgesetzen staats- und verwaltungsrechtlichen Inhalts, Beck 1935-37

Hinweis
© 21. Februar 2004
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