vom 27. Juli 1945
Zwecks Entwicklung der Wirtschaft und Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Gesundheitsfürsorge und Volkserziehung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands befehle ich:
1. Folgende deutschen Zentralverwaltungen sind in
der sowjetischen Besatzungszone zum 10. 8. 1945 zu bilden:
des Verkehrswesens - zur Leitung und Verwaltung der
Eisenbahndirektionen und der Wasserwege;
des Nachrichtenwesens - zur Leitung des Post-, Telegrafen-
und Telefonverkehrs ;
der Brennstoffindustrie - zur Leitung sämtlicher Betriebe der
Kohlenindustrie, der Kohlengruben, des Tagebaus, der Brikettfabriken, der Werke
für flüssigen Brennstoff und Gas. Ferner hat diese Verwaltung den innerdeutschen
Absatz der Produktion dieser Betriebe zur Aufgabe;
des Handels und der Versorgung - zur Leitung und Organisation
der Handels- und Beschaffungsfirmen, Ämter und Betriebe, zur Sicherstellung der
Beschaffung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, zu deren Verarbeitung und
Aufbewahrung, zur Bewirtschaftung der Lebensmittel und Industriewaren und
Versorgung der Bevölkerung damit sowie zur Entwicklung des Handels;
der Industrie - zur Leitung der Wiederherstellung und
Inbetriebnahme sämtlicher Industriebetriebe;
der Landwirtschaft - zur Leitung und Verwaltung der Land- und
Forstwirtschaft sowie der Betriebe der landwirtschaftlichen Industrie;
der Finanzen - zur Leitung sämtlicher Bank- und
Kreditunternehmen;
der Arbeit und Sozialfürsorge - zur Regulierung der Löhne,
Einsetzung der Arbeitskräfte, auch der Ingenieure und Techniker, zur Leitung der
Gewerkschaften und der Ämter für Sozialfürsorge;
des Gesundheitswesens - zur Leitung der Ämter für
Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Institutionen und Lehranstalten sowie der
Betriebe der medizinischen Industrie;
der Volksbildung - zur Leitung der Schulen, der Kinderheime
und Kindergärten, der Lehranstalten sowie der anderen Bildungseinrichtungen;
der Justiz - zur Leitung sämtlicher Staatsanwaltschaften,
Gerichte und Justizorgane.
2. Als Präsident der Zentralverwaltungen sind
einzusetzen:
Nachrichtenwesen -
Ernst Köhler,
Industrie
- Skrzypczynski,
Landwirtschaft
- Edwin Hoernle,
Finanzen
- Jürgen Kuczynski,
Arbeit und Sozialfürsorge - Wilhelm Koenen,
Volksbildung
- Paul Wandel,
Justiz
- Eugen Schiffer,
Verkehrswesen
- Dr. Fitzner,
Handel und Versorgung - Dr. Buschmann.
3. Die Präsidenten sind mit der Organisation der Zentralverwaltungen zu beauftragen. Der Leiter jeder Zentralverwaltung hat seinen Etat auszuarbeiten und ihn bis zum 1. 8. 1945 dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung vorzulegen.
4. Der Kommandant der sowjetischen Zone der Stadt
Berlin hat die Unterbringung der Zentralverwaltungen in der sowjetischen Zone zu
gewährleisten. Es können folgende Verwaltungen gemeinsam untergebracht werden:
Verwaltung des Verkehrswesens mit der Verwaltung der Brennstoffindustrie,
Verwaltung der Landwirtschaft mit der Verwaltung für Handel und Versorgung,
Verwaltung der Industrie mit der Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge,
Verwaltung für Gesundheitswesen mit der Verwaltung für Volksbildung.
Der Plan für die Unterbringung der Zentralverwaltungen ist bis zum 30. 7. 1945 einzureichen.
5. Die Präsidenten der Zentralverwaltungen für Verkehrswesen, Nachrichtenwesen, Brennstoff, Handel und Versorgung, Industrie, Landwirtschaft, Finanzen, Arbeit, Gesundheitswesen, Volksbildung und Justiz bei der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland haben die Bildung der Zentralverwaltungen zum festgesetzten Termin sowie die Organisation der Kontrolle über deren Arbeit zu sichern.
6. Dem Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung ist am 10. 8. 1945 über die Ausführung dieses Befehls zu berichten.
i. A. Oberster Chef der Sowjetischen
Militärverwaltung,
Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland
Marschall der Sowjetunion
G. Shukow
i. A. Mitglied des Kriegsrates der
Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
Generalleutnant Bokow
i. A. Chef des Stabes der Sowjetischen
Militärverwaltung in Deutschland
Generaloberst Kurasow