Befehl Nr. 17 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
betreffend die Einsetzung von deutschen Zentralverwaltungen in der sowjetischen Besatzungszone

vom 27. Juli 1945

Zwecks Entwicklung der Wirtschaft und Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Gesundheitsfürsorge und Volkserziehung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands befehle ich:

1. Folgende deutschen Zentralverwaltungen sind in der sowjetischen Besatzungszone zum 10. 8. 1945 zu bilden:
    des Verkehrswesens - zur Leitung und Verwaltung der Eisenbahndirektionen und der Wasserwege;
    des Nachrichtenwesens - zur Leitung des Post-, Telegrafen- und Telefonverkehrs ;
    der Brennstoffindustrie - zur Leitung sämtlicher Betriebe der Kohlenindustrie, der Kohlengruben, des Tagebaus, der Brikettfabriken, der Werke für flüssigen Brennstoff und Gas. Ferner hat diese Verwaltung den innerdeutschen Absatz der Produktion dieser Betriebe zur Aufgabe;
    des Handels und der Versorgung - zur Leitung und Organisation der Handels- und Beschaffungsfirmen, Ämter und Betriebe, zur Sicherstellung der Beschaffung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, zu deren Verarbeitung und Aufbewahrung, zur Bewirtschaftung der Lebensmittel und Industriewaren und Versorgung der Bevölkerung damit sowie zur Entwicklung des Handels;
    der Industrie - zur Leitung der Wiederherstellung und Inbetriebnahme sämtlicher Industriebetriebe;
    der Landwirtschaft - zur Leitung und Verwaltung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Betriebe der landwirtschaftlichen Industrie;
    der Finanzen - zur Leitung sämtlicher Bank- und Kreditunternehmen;
    der Arbeit und Sozialfürsorge - zur Regulierung der Löhne, Einsetzung der Arbeitskräfte, auch der Ingenieure und Techniker, zur Leitung der Gewerkschaften und der Ämter für Sozialfürsorge;
    des Gesundheitswesens - zur Leitung der Ämter für Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Institutionen und Lehranstalten sowie der Betriebe der medizinischen Industrie;
    der Volksbildung - zur Leitung der Schulen, der Kinderheime und Kindergärten, der Lehranstalten sowie der anderen Bildungseinrichtungen;
    der Justiz - zur Leitung sämtlicher Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizorgane.

2. Als Präsident der Zentralverwaltungen sind einzusetzen:
Nachrichtenwesen           - Ernst Köhler,
Industrie                          - Skrzypczynski,
Landwirtschaft                 - Edwin Hoernle,
Finanzen                          - Jürgen Kuczynski,
Arbeit und Sozialfürsorge - Wilhelm Koenen,
Volksbildung                   - Paul Wandel,
Justiz                               - Eugen Schiffer,
Verkehrswesen                - Dr. Fitzner,
Handel und Versorgung   - Dr. Buschmann.

3. Die Präsidenten sind mit der Organisation der Zentralverwaltungen zu beauftragen. Der Leiter jeder Zentralverwaltung hat seinen Etat auszuarbeiten und ihn bis zum 1. 8. 1945 dem Stab der Sowjetischen Militärverwaltung vorzulegen.

4. Der Kommandant der sowjetischen Zone der Stadt Berlin hat die Unterbringung der Zentralverwaltungen in der sowjetischen Zone zu gewährleisten. Es können folgende Verwaltungen gemeinsam untergebracht werden:
Verwaltung des Verkehrswesens mit der Verwaltung der Brennstoffindustrie,
Verwaltung der Landwirtschaft mit der Verwaltung für Handel und Versorgung,
Verwaltung der Industrie mit der Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge,
Verwaltung für Gesundheitswesen mit der Verwaltung für Volksbildung.

Der Plan für die Unterbringung der Zentralverwaltungen ist bis zum 30. 7. 1945 einzureichen.

5. Die Präsidenten der Zentralverwaltungen für Verkehrswesen, Nachrichtenwesen, Brennstoff, Handel und Versorgung, Industrie, Landwirtschaft, Finanzen, Arbeit, Gesundheitswesen, Volksbildung und Justiz bei der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland haben die Bildung der Zentralverwaltungen zum festgesetzten Termin sowie die Organisation der Kontrolle über deren Arbeit zu sichern.

6. Dem Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung ist am 10. 8. 1945 über die Ausführung dieses Befehls zu berichten.

i. A. Oberster Chef der Sowjetischen Militärverwaltung,
Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland
Marschall der Sowjetunion
G. Shukow

i. A. Mitglied des Kriegsrates der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
Generalleutnant Bokow

i. A. Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland
Generaloberst Kurasow


Quellen: Ingo Münch, Dokumente des geteilten Deutschland, KRÖNER 391
© 17. Januar 2005
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