Proklamation Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates
Aufstellung des Kontrollrats
vom 30. August 1945
faktisch aufgehoben durch
Artikel 7 des Vertrags über die abschließende
Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (BGBl. II. S.
1318)
An das Deutsche Volk !
Die Oberbefehlshaber der stehenden Streitkräfte in Deutschland der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Provisorischen Regierung der Französischen Republik verkünden hiermit gemeinsam als Mitglieder des Kontrollrats folgendes:
I. Laut Bekanntmachung vom 5. Juni 1945 ist die oberste Regierungsgewalt in bezug auf Deutschland von den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreiches und der Provisorischen Regierung der Französischen Republik übernommen worden.
II. Kraft der obersten Regierungsgewalt und der Machtbefugnisse, die damit von den vier Regierungen übernommen wurden, ist der Kontrollrat eingesetzt und die oberste Machtgewalt in Angelegenheiten, die Deutschland als Ganzes angehen, dem Kontrollrat übertragen worden.
III. Alle Militärgesetze, Proklamationen, Befehle, Verordnungen, Bekanntgaben, Vorschriften und Direktiven, die von den betreffenden Oberbefehlshabern oder in ihrem Namen für ihre Besatzungszonen herausgegeben worden sind, verbleiben auch weiterhin in diesen ihren Besatzungszonen in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 30 August 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von B. L. Montgomery, Feldmarschall, L. Koeltz, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee, und Dwight D. Eisenhower, General der Armee, unterzeichnet.)