Kontrollratsgesetz Nr. 56
Aufhebung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in
öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934
vom 30. Juni 1947
in Kraft getreten am 4. Juli 1947
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt
durch
Artikel 1 des Gesetzes Nr. A-36 der Alliierten Hohen Kommission vom 4. Februar
1955 (ABl. AHK S. 3206)
für die DDR außer Wirkung gesetzt
durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der
Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Artikel I. Das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I. S. 220) einschließlich aller zusätzlichen und zu seiner Durchführung erlassenen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Erlasse wird hiermit aufgehoben.
Artikel II. Bestehende Tarifordnungen bleiben bis zu ihrer Aufhebung, Änderung oder anderweitigen Neufassung seitens der zuständigen Behörden weiterhin in Kraft.
Artikel III. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 30. Juni 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. König, General der Armee; M. I. Dratwin, Generalleutnant für V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Lucius D. Clay, General; und Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)