Kontrollratsgesetz Nr. 44
Aufhebung der Verordnung vom 11. Oktober 1944 über außerordentliche
Maßnahmen im Pacht-, Landbewirtschaftungs- und Entschuldungsrecht aus Anlaß des
totalen Krieges
vom 10. Januar 1947
in Kraft getreten am 15. März 1947
für die DDR außer Wirkung gesetzt
durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der
Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Artikel I. Die „Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Pacht-, Landbewirtschaftungs- und Entschuldungsrecht aus Anlaß des totalen Krieges vom 11. Oktober 1944" (RGBl. I. S. 245) wird aufgehoben.
Artikel II. Dieses Gesetz tritt am 15. März 1943 in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 10. Januar 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von B. H. Robertson, Generalleutnant, P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, und Joseph T. McNarney, General, unterzeichnet.