Kontrollratsgesetz Nr. 36
Verwaltungsgerichte
vom 31. Oktober 1946
in Kraft getreten am 15. Oktober 1946
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt
durch
Artikel 1 des Gesetzes Nr. A-36 der Alliierten Hohen Kommission vom 4. Februar
1955 (ABl. AHK S. 3206)
für die DDR außer Wirkung gesetzt
durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der
Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:
Artikel I. Zur Entscheidung von Verwaltungssachen werden Verwaltungsgerichte in den einzelnen Zonen und in Berlin wieder errichtet.
Artikel II. Die Verfassung und die Zuständigkeit dieser in den einzelnen Zonen in Durchführung dieses Gesetzes zu errichtenden Gerichte wie auch das von ihnen anzuwendende Verfahren sollen von den Zonenbefehlshabern und in Berlin von der Alliierten Kommandatura festgesetzt werden.
Artikel III. Die Verwaltungsgerichte sollen die Gesetze anwenden, die weder mit der Gesetzgebung noch mit den richtunggebenden Grundsätzen des Kontrollrats in Widerspruch stehen.
Artikel IV. Die Zonenbefehlshaber und die Alliierte Kommandatura sind berechtigt, Ausführungsverordnungen zu diesem Gesetz zu erlassen.
Artikel V. Durch dieses Gesetz werden
die unten aufgeführten deutschen Gesetzgebungsakte aufgehoben:
1) Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Vereinfachung der Verwaltung
vom 28. August 1939 (RGBl. I Seite 1535);
2) Zweite Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung vom 6. November 1939
(RGBl. I. Seite 2168);
3) Erlaß des Führers und
Reichskanzlers über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts vom 3.
April 1941 (RGBl. I. Seite 201).
Artikel VI. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, am 10. Oktober 1946.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, unterzeichnet.)