Kontrollratsgesetz Nr. 3
Erhöhung von Steuersätzen

vom 20. Oktober 1945

in Kraft getreten am 22. Oktober 1945

für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 1 des Gesetzes Nr. A-36 der Alliierten Hohen Kommission vom 4. Februar 1955 (ABl. AHK S. 3206)

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Der Kontrollrat verordnet folgendes:

Artikel I. Die für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1945 festgesetzte Lohnsteuer wird hiermit im Wege einer außerordentlichen Maßnahme um 25% erhöht.

Artikel II. Die Einkommensteuer (mit Ausnahme der Lohnsteuer) und die Körperschaftsteuer werden um 6¼ % der für das gesamte laufende Jahr festgesetzten Veranlagung erhöht.

Der volle Betrag der auf obige Weise errechneten Erhöhung wird vor dem 31. Dezember 1945 eingezogen.

    Ausgefertigt in Berlin, den 20. Oktober 1945.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General, G. Schukow, Marschall der Sowjetunion, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 23
© 26. April 2004 - 7. Juni 2004
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