Kontrollratsgesetz Nr. 24
Aufhebung des Gesetzes vom 30. September 1936

vom 29. April 1946

in Kraft getreten am 4. Mai 1946

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen:

Das Gesetz über die Einsicht in gerichtliche öffentliche Bücher und Register vom 30. September 1936 (RGBl. I. Seite 853) und alle auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung In Kraft.

    Ausgefertigt in Berlin, den 29. April 1946.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßte Originaltexte dieses Gesetzes sind von Joseph T. McNarney, General, Montgomery of Alamein Feldmarschall, P. Koenig, Armeekorpsgeneral, und V. Sokolowsky, General der Armee, unterzeichnet)


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 137
© 1. Mai 2004
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