Kontrollratsgesetz Nr. 2
Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen

vom 10. Oktober 1945

in Kraft getreten am 12. Oktober 1945

geändert durch
Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 (ABl. S. 293)

für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. 16 (Ausschaltung des Militarismus) der Alliierten Hohen Kommission vom 16. Dezember 1949 (ABl. AHK S. 72)

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Der Kontrollrat verordnet wie folgt:

Artikel I. 1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschließlich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.

2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die außerdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst.

3. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.

Artikel II. Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz aufgelösten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch die Militärbefehlsstellen vorgenommen, allgemeine Direktiven über die Verteilung des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben.

siehe hierzu die Direktive Nr. 50 des Kontrollrats in Deutschland vom 29. April 1947 (ABl. S. 275).

siehe auch Abschnitt I. der Proklamation Nr. 2 des Kontrollrats in Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 8)

Artikel III. Solange das erwähnte Eigentum nicht tatsächlich unter die Kontrolle der Militärbefehlsstellen gestellt ist, werden sämtliche Offiziere und alles andere Personal, einschließlich der Verwaltungsbeamten und aller anderen Personen, die für dieses Eigentum haftbar sind, persönlich dafür verantwortlich gemacht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Eigentum in unversehrtem Zustand zu erhalten und alle Befehle der Militärbefehlsstellen auszuführen, die dieses Eigentum betreffen

Artikel IV. Jeder, der irgendeiner Bestimmung des vorliegenden Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.

    Ausgefertigt in Berlin, den 10. Oktober 1945

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)

Anhang

1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
2. Partei-Kanzlei
3. Kanzlei des Führers der NSDAP
4. Auslandsorganisation
5. Volksbund für das Deutschtum im Ausland
6. Volksdeutsche Mittelstelle
7. Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums
8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP 9. Reichsschatzmeister der NSDAP
10. Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP
11. Reichspropagandaleiter der NSDAP
12. Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP (Eher Verlag)
13. Reichspressechef der NSDAP
14. Reichsamt für das Landvolk
15. Hauptamt für Volksgesundheit
16. Hauptamt für Erzieher
17. Hauptamt für Kommunalpolitik
18. Hauptamt für Beamte
19. Beauftragter der NSDAP für alle Volkstumsfragen
20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP
21. Amt für Sippenforschung
22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP
23. Außenpolitisches Amt der NSDAP
24. Reichstagsfraktion der NSDAP
25. Reichsfrauenführung
26. NSD-Ärztebund
27. Hauptamt für Technik
28. NS-Bund Deutscher Technik
29. NS-Lehrerbund
30. Reichsbund der Deutschen Beamten
31. Reichskolonialbund
32. NS-Frauenschaft
33. NS-Reichsbund Deutscher Schwestern
34. Deutsches Frauenwerk
35. Reichsstudentenführung
36. NSD-Studentenbund
37. Deutsche Studentenschaft
38. NSD-Dozentenbund
39. NS-Rechtswahrerbund
40. NS-Altherrenbund der Deutschen Studenten
41. Reichsbund Deutsche Familie
42. Deutsche Arbeitsfront
43 NS-Reichsbund für Leibesübungen
44. NS-Reichskriegerbund
45. Reichskulturkammer
46. Deutscher Gemeindetag
47. Geheime Staatspolizei
48. Deutsche Jägerschaft
49. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik
50. Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes
51. Winterhilfswerk
52. Hauptamt für Kriegsopfer
53. NSKOV (NS-Kriegsopferversorgung)
54. SA (Sturmabteilungen), einschließlich der SA­Wehrmannschaften
55. SS (Schutzstaffeln), einschließlich der Waffen­SS, des SD (Sicherheitsdienst) und aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS gleichzeitig ausüben
56. NSKK (NS-Krafttahrerkorps)
57. NSFK (NS-Fliegerkorps)
58. HJ (Hitler-Jugend), einschließlich ihrer Unterorganisationen
59. RAD (Reichsarbeitsdienst)
60. OT (Organisation Todt)
61. TENO (Technische Nothilfe)
62. Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

Durch Gesetz Nr. 58 vom 30. August 1947 wurde dem Anhang mit Wirkung vom 6. September 1947 um folgende Ziffer ergänzt:
"63. Reichsgruppe der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure"


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 19, ber. S. 241
© 26. April 2004 - 7. Juni  2004
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