Kontrollratsdirektive Nr. 15
Die Einführung einer einheitlichen Uhrzeit für ganz
Deutschland
vom 26. Oktober 1945
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt
durch
Artikel 1 des Gesetzes Nr. A-36 der Alliierten Hohen Kommission vom 4. Februar
1955 (ABl. AHK S. 3206)
für die DDR außer Wirkung gesetzt
durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der
Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
Der Kontrollrat verfügt wie folgt:
1. Es wird für ganz Deutschland eine einheitliche Uhrzeit eingeführt.
2. Ab 2 Uhr am 18. November 1945 wird die Zeit „A", d. h. die Tageszeit von Greenwich plus eine Stunde, in Deutschland wieder eingeführt.
3. Die Zeit „A" wird bis April 1946 in Kraft bleiben. An einem geeigneten Tage vor dem 1. April 1946 wird die Einführung einer einheitlichen Sommerzeit in Erwägung gezogen. Im Laufe des Monats April werden alle Uhren um eine Stunde vorgerückt, und im darauffolgenden Monat Oktober auf die Zeit „A" zurückgestellt.
Ausgefertigt in Berlin, den 26. Oktober 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von L. Koeltz, Armeekorps-General, V. Sokolowsky, General der Armee, Lucius D Clay, Generalleutnant, und B. II. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.)