Kontrollratsbefehl Nr. 1
Uniformverbot für ehemalige Werhmachtangehörige

vom 30. August 1945

für die Bundesrepublik Deutschland geändert durch oder in Folge
Gesetz über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen in den Streitkräften vom 23. Juli 1955 (BGBl. I. S. 449)
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I. S. 844)

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955

Der Kontrollrat befiehlt wie folgt:

Ehemaligen Angehörigen der deutschen Wehrmacht und anderen deutschen Zivilpersonen ist es verboten, militärische Uniformen in ihrer jetzigen Farbe sowie irgendwelche militärischen Rangabzeichen, Orden oder andere Abzeichen zu tragen.

Die Oberbefehlshaber der verschiedenen Besatzungszonen werden für die Durchführung dieses Befehls so bald wie möglich, und keinesfalls später als 1. Dezember 1945, Sorge tragen.

    Berlin, den 30. August 1945

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Befehls wurden von Dwight D. Eisenhower, General der Armee, B. H. Robertson, Generalleutnant, L. Koeltz, Armeekorps-General, und G. Schukow, Marschall der Sowjetunion, genehmigt.)

 


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 5
© 5. Mai 2004 - 2. Juli 2004
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