|
Militärregierung - Deutschland |
Militärregierung - Deutschland |
Militärregierung - Deutschland |
|
|
||
|
|
||
|
|
||
Auf Grund des § 34 des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) wird hiermit verordnet:
§ 1. Die Vorschriften des § 5 Abs. 1 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bankenverordnung) finden auf Geldinstitute, die nach dem 31. Dezember 1947 ausgewiesenen Eigenkapitals das Eigenkapital tritt, das in der Reichsmarkschlußbilanz (§ 3 Abs. 1 der Bankverordnung) ausgewiesen ist.
§ 2. (1) Der deutsche Wortlaut dieser Verordnung ist der maßgebende Wortlaut.
(2) Diese Verordnung tritt am 1. August 1948 in Kraft.
Im Auftrag der Alliierten Bankkommission