Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland
und die Verwaltung von Groß-Berlin
London, 12. September 1944
in Kraft seit 7./8. Mai 1945
geändert durch
Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die
Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14.
November 1944
Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die
Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. Juli
1945
Inkrafttreten der letzten Fassung: 13. August 1945
Vertragsstaaten:
Großbritannien,
Sowjetunion,
Vereinigte Staaten
Frankreich (erst im Abkommen vom 26. Juli 1945, den anderen Vereinbarungen
war Frankreich nur beigetreten)
(Übersetzung)
Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik haben folgendes Abkommen im Hinblick auf die Ausführung des Artikels 11 der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands geschlossen:1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.
2. Die Grenzen der vier Zonen und des Berliner Gebietes und die Verteilung der vier Zonen unter die USA, das UK und die UdSSR und die Französische Republik werden wie folgt festgelegt:
Ostzone (wie in der beigefügten Karte ‚ ‚A" ersichtlich)
Das Gebiet Deutschlands (einschließlich der Provinz Ostpreußen),
das östlich der Linie liegt, die ihren Anfang nimmt an dem Punkt in
der Bucht von Lübeck an dem die Grenzen von Schleswig-Holstein und
Mecklenburg zusammentreffen, entlang der Westgrenze von Mecklenburg zur
Grenze der Provinz Hannover verläuft und weiter entlang der Ostgrenze
von Hannover zur Grenze von Braunschweig, entlang der Westgrenze der
preußischen Provinz Sachsen zur Westgrenze Anhalts, entlang der Westgrenze
Anhalts, entlang der Westgrenze der preußischen Provinz Sachsen und
der Westgrenze Thüringens, bis diese auf die Grenze Bayerns stößt
und dann entlang der Nordgrenze Bayerns bis zur Grenze der Tschechoslowakei
vom Jahr 1937 führt, wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt,
mit Ausnahme des Gebietes Berlin, wofür nachstehend eine Sonderform
der Besatzung festgesetzt wird.
Nordwest.Zone (Vereinigtes Königreich) (wie in der anliegenden
Karte ‚D" ersichtlich)
Das Gebiet Deutschlands, das westlich der in der Beschreibung der Ost-(Sowjet-)Zone
bestimmten Linie liegt und im Süden von einer Linie begrenzt wird,
die von dem Treffpunkt der Grenze zwischen den preußischen Provinzen
Hannover und Hessen-Nassau mit der Westgrenze der preußischen Provinz
Sachsen beginnt und von dort aus entlang der südlichen Grenze von
Hannover, der südöstlichen und südwestlichen Grenzen der preußischen
Provinz Westfalen und entlang der südlichen Grenzen der preußischen
Regierungsbezirke Köln und Aachen bis zu dem Punkt verläuft, wo diese Grenze auf
die deutsch-belgische Grenze trifft, wird von den Streitkräften des Vereinigten
Königreiches besetzt.
Südwest-Zone (Vereinigte Staaten) (wie in der anliegenden
Karte "D" ersichtlich)
Das Gebiet Deutschlands, das südlich und östlich der Linie
liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Sachsens, Bayerns und der Tschechoslowakei
beginnt, von dort aus westwärts entlang der Nordgrenze von Bayern
bis zu deren Zusammentreffen mit den Grenzen Hessen-Nassaus und Thüringens
und dann nord- und westwärts an der Ost- und Nordgrenze von Hessen-Nassau
entlang bis zu dem Punkt verläuft, an dem die Grenze des Dillkreises
auf die Grenze des Oberwesterwaldkreises trifft, dann entlang der Westgrenze
des Dillkreises, der Nordwestgrenze des Oberlahnkreises, der Nord- und
Westgrenze des Kreises Limburg an der Lahn, der Nordwestgrenze des Untertaunuskreises
und der Nordgrenze des Rheingaukreises, dann süd- und ostwärts
entlang der West- und Südgrenze von Hessen-Nassau bis zu dem Punkt,
an dem der Rhein die Südgrenze von Hessen Nassau verläßt,
dann südwärts entlang der Mitte der Schiffahrtsrinne des Rheins
bis zu dem Punkt, an dem dieser Hessen-Darmstadt verläßt, dann
entlang der Westgrenze von Baden bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des
Kreises Karlsruhe auf die Grenze des Kreises Rastatt trifft, dann südostwärts
entlang der Südgrenze des Kreises Karlsruhe, dann nordostwärts
und südostwärts entlang der Ostgrenze von Baden bis zu dem Punkt,
an dem die Grenze Badens auf die Grenze zwischen den Kreisen Calw und Leonberg
trifft, dann südwärts und ostwärts entlang der Westgrenze
des Kreises Leonberg, der West- und Südgrenze des Kreises Böblingen,
der Südgrenze des Kreises Nürtingen und der Südgrenze des
Kreises Göppingen bis zu dem Punkt, an dem diese die Reichsautobahn
zwischen Stuttgart und Ulm berührt, dann entlang der südlichen
Begrenzung der Reichsautobahn bis zu dem Punkt, an dem diese die Westgrenze
des Kreises Ulm berührt, dann der Westgrenze des Kreises Ulm entlang
bis zu deren Treffpunkt mit der Westgrenze des Landes Bayern, dann entlang
der Westgrenze Bayerns bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises
Kempten auf die Grenze des Kreises Lindau trifft; dann südwestwärts
der Westgrenze des Kreises Kempten und der Westgrenze des Kreises Sonthofen
entlang bis zu dem Treffpunkt der letzteren mit der österreichisch-deutschen
Grenze - wird von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika
besetzt.
Um die Verbindungen zwischen der Südwest-Zone und der See zu erleichtern,
wird der Oberkommandierende der Streitkräfte der Vereinigten Staaten
in der Südwest-Zone
a) diejenige Kontrolle über die Häfen von Bremen und Bremerhaven
einschließlich der in deren Nähe gelegenen benötigten Hafengebiete
ausüben, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen
den Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten
Staaten für notwendig erachtet werden, um seinen Belangen zu genügen;
b) die Erleichterungen im Durchgangsverkehr durch die Nordwest-Zone
erhalten, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen den
Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten Staaten
für notwendig erachtet werden, um seinen Belangen zu genügen.
Westzone (Frankreich) (wie in der anliegenden Karte "D" ersichtlich)
Das Gebiet Deutschlands, das südlich und westlich der Linie liegt,
die an dem Treffpunkt der Grenzen Belgiens und der preußischen Regierungsbezirke
Trier und Aachen beginnt und ostwärts entlang der Nordgrenze des preußischen
Regierungsbezirkes Trier verläuft; dann nord-, ost- und südwärts
entlang der West-, Nord- und Ostgrenze des preußischen Regierungsbezirkes
Koblenz bis zu deren Treffpunkt mit der Grenze des Oberwesterwaldkreises,
dann ost-, süd- und westwärts der Nord-, Ost- und Südgrenze
des Oberwesterwaldkreises und der Ostgrenzen der Kreise Unterwesterwald,
Unterlahn und Sankt Goarshausen entlang bis zu dem Punkt, an dem die Grenze
des Kreises Sankt Goarshausen auf die Grenze des Regierungsbezirkes Koblenz
trifft, dann südwärts und ostwärts der Ostgrenze von Koblenz
und der Nordgrenze von Hessen-Darmstadt entlang bis dahin, wo der Rhein
die Südgrenze von Hessen-Nassau verläßt, dann südwärts
der Mitte der Schiffahrtsrinne des Rheins entlang bis dahin, wo dieser
Hessen-Darmstadt verläßt, dann entlang der Westgrenze von Baden
bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises Karlsruhe auf die Grenze
des Kreises Rastatt trifft, dann südostwärts der Nordgrenze des
Kreises Rastatt entlang, dann nord-, ost- und südwärts entlang
der West-, Nord- und Ostgrenze des Kreises Calw, dann ostwärts entlang
den Nordgrenzen der Kreise Horb, Tübingen, Reutlingen und Münsingen
bis zu dem Berührungspunkt der Nordgrenze des Kreises Münsingen
mit der Reichsautobahn zwischen Stuttgart und Ulm, dann südostwärts
entlang der südlichen Begrenzung der Reichsautobahn bis zu deren Berührungspunkt
mit der Ostgrenze des Kreises Münsingen, dann südostwärts
entlang der Nordostgrenzen der Kreise Münsingen, Ehingen und Biberach,
dann südwärts der Ostgrenzen der Kreise Biberach, Wangen und
Lindau entlang bis zu dem Punkt, an dem die Ostgrenze des Kreises Lindau
auf die österreichisch-deutsche Grenze trifft - wird von Streitkräften
der Französischen Republik besetzt.
Gebiet Berlin (wie in den beiliegenden 4 Blättern der Karte
"B" ersichtlich)
Das Gebiet Berlin (unter diesem Ausdruck wird das Gebiet von Groß-Berlin
im Sinne des Gesetzes vom 27. April 1920 verstanden) wird gemeinsam von
den durch die entsprechenden Oberkommandierenden dazu bestimmten Streitkräfte
der USA, des UK, der UdSSR und der Französischen Republik besetzt.
Zu diesem Zweck wird das Gebiet von Groß-Berlin in vier Teile eingeteilt:
Nordöstlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Pankow, Prenzlauer
Berg, Mitte, Weißensee, Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow, Köpenick)
wird besetzt von den Streitkräften der UdSSR;
Nordwestlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Reinickendorf, Wedding,
Tiergarten, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf) wird besetzt von den
Streitkräften des Vereinigten Königreiches.
Südlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Zehlendorf, Steglitz,
Schöneberg, Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln) wird besetzt von den Streitkräften
der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Grenzen der Bezirke innerhalb Groß-Berlins, auf die in den
vorhergehenden Beschreibungen verwiesen wurde, sind diejenigen, die nach
Inkrafttreten der am 27. März 1938 veröffentlichten Satzung (Amtsblatt
der Reichshauptstadt Berlin Nr. 13 vom 27. März 1938, Seite 215) bestanden.
3. Die Besatzungsstreitkräfte in jeder der vier Zonen, in die Deutschland eingeteilt wird, unterstehen einem Oberbefehlshaber, der von der Regierung desjenigen Landes, dessen Streitkräfte die betreffende Zone besetzen, bestimmt wird.
4. Jede der vier Mächte kann nach ihrem Ermessen in die für Besatzungspflichten zugewiesenen Streitkräfte unter dem Kommando ihres Oberbefehlshabers Hilfskontingente von Streitkräften anderer alliierter Mächte, die an militärischen Operationen gegen Deutschland teilgenommen haben, einbeziehen.
5. Eine lnteralliierte Regierungsbehörde (Komendatura), bestehend aus vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten, wird zur gemeinsamen Leitung der Verwaltung des Gebietes Groß-Berlin errichtet.
6. Dieses Protokoll ist in vierfacher Ausfertigung in englischer, russischer und französischer Sprache abgefaßt. Die drei Texte sind authentisch. Das Protokoll tritt bei Unterzeichnung der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation durch Deutschland in Kraft.
(Schlußklausel aus dem Ergänzungsprotokoll vom 26. Juli 1945:)
Der obige Text des Abkommens zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des Vereinigten Königreiches und der Vorläufigen Regierung der Französischen Republik über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin ist von der Europäischen Beratenden Kommission in der Sitzung vom 26. Juli 1945 abgefaßt und einstimmig angenommen worden.
Der Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei
der Europäischen Beratenden Kommission:
John G. Winant
Der Vertreter der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
bei der Europäischen Beratenden Kommission:
G. Saksin
Der Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreiches bei der
Europäischen Beratenden Kommission:
Ronald J. Campbell
Der Vertreter der Vorläufigen Regierung der Französischen
Republik bei der Europäischen Beratenden Kommission:
R. Massigli
Lancaster House, London 5. W. 1
26. Juli 1945