Erklärung der Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika betr. die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Deutschland

Paris, London, Moskau, Washington, 9. November 1972

Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die durch ihre Botschafter vertreten waren, die in dem früher durch den Alliierten Kontrollrat benutzten Gebäude eine Reihe von Sitzungen abgehalten haben, stimmen überein, daß sie die Anträge auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, wenn diese durch die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gestellt werden, unterstützen werden, und stellen in diesem Zusammenhang fest, daß diese Mitgliedschaft die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und die bestehenden diesbezüglichen vierseitigen Regelungen, Beschlüsse und Praktiken in keiner Weise berührt.

Diese Erklärung wurde vereinbart nach einem Meinungsaustausch über die Rechte- und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte anläßlich der Absicht der Regierungen der BR Deutschland und der DDR, den Beitritt zu den Vereinten Nationen zu beantragen, zwischen den Botschaftern Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten in der BR Deutschland und dem Botschafter der Sowjetunion in der DDR in der Zeit vom 23. Oktober bis 3. November 1972 in Berlin. Sie wurde gleichzeitig in den vier Hauptstädten am 9. November 1972 veröffentlicht. Nach dem Beitritt der BR Deutschland und der DDR wurde sie am 16. Juni 1973 von den vier Regierungen dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zugeleitet.
 


Quellen: Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552 Ausgabe 1985)
Bulletin der Bundesregierung vom 11. November 1972, Nr. 157, S. 1884
UN-Dokumente 510/952, 510/953, S 10/954, S 10/955 vom 18. Juni 1973
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