Alliierte Erklärung
über die in den vom Feinde besetzten oder unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten begangenen Enteignungshandlungen

vom 5. Januar 1943

Die Regierungen der Süd-Afrikanischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, Belgiens, Canadas, Chinas, der Tschechoslowakischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, Griechenlands, Indiens, Luxemburgs, der Niederlande, Neu-Zeelands, Norwegens, Polens, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken, Jugoslaviens und der Französische Nationalausschuß:

Warnen hiermit ausdrücklich sämtliche in Frage kommenden Personen und insbesondere diejenigen, die in neutralen Ländern wohnhaft sind, daß sie mit allen Mitteln danach streben werden, die Enteignungsmethoden zu vereiteln, die von den Regierungen, mit denen sie in Feindseligkeiten begriffen sind, den schimpflich angegriffenen und beraubten Nationen und Völkern gegenüber gebraucht werden.

Infolgedessen behalten sich die diese Erklärung abgebenden Regierungen und der Französische Nationalausschuß das Recht vor, jede Übertragung oder Veräußerung von Eigentum, Guthaben, Rechten und Anrechten, welcher Natur sie auch seien, für nichtig zu erklären, die sich in den von den Regierungen, mit denen sie in Feindseligkeiten begriffen sind, besetzten oder mittelbar oder unmittelbar kontrollierten Gebieten befinden oder befunden haben, oder die im Besitz von in den betreffenden Gebieten wohnhaften Personen (einschließlich der juristischen Personen) sind oder gewesen sind. Die gegenwärtige Warnung gilt auch, wenn solche Übertragungen oder Veräußerungen unter der Form eines offensichtlichen Raubes oder scheinbar gesetzmäßiger Geschäfte vorgenommen worden sind, und selbst, falls es angegeben wird, daß die besagten Übertragungen oder Veräußerungen ohne jeden Zwang getätigt worden sind.

Die diese Erklärung abgebenden Regierungen und der Französische Nationalausschuß stellen ihre Solidarität in dieser Frage ausdrücklich fest.

London, den 5. Januar 1943.
 


Quellen: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1 S. 3, ausgegeben am 30. April 1946
© 8. Mai  2004
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