Erste Verordnung zur Vereinheitlichung und Verbilligung der Verwaltung

vom 19. Juli 1934.

mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten und deren Politik zur Errichtung von Ländern faktisch aufgehoben.

Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird hiermit verkündet:

§ 1. (1) Sind Reichs- und Landesministerien einem gemeinsamen Minister unterstellt, so kann dieser den Beamten, Angestellten und Arbeitern des ihm unterstehenden Reichs- und Landesministerium zur Vereinfachung der Verwaltung und bestmöglichen Ausnutzung der Arbeitskräfte die Erledigung von Dienstgeschäften ohne Rücksicht darauf übertragen, welchem der Ministerien ein Beamter, Angestellter oder Arbeiter angehört.

(2) Durch diese Regelung wird das Verhältnis der Beamten zu ihrem Dienstherren und das Dienst oder Arbeitsverhältnis der Angestellten und Arbeiter nicht berührt.

(3) Soweit es sich um die Betrauung von Reichs- oder Landesbeamten mit der unmittelbaren Verwaltung von Vermögenswerten eines Landes oder des Reichs handelt, bedarf eine solche Übertragung der Zustimmung der beteiligten Finanzminister.

Diese Regelung betraf:
- das Reichs- und preußische Ministerium des Innern (01.05.1933 - 24.08.1943 Fr. Wilhelm Frick; 24.08.1943 - 24.04.1945 Heinrich Himmler)
- das Reichs- und preußische Ministerium der Justiz (16.06.1933 - 04.12.1934 Dr. Franz Gürtner; danach wurde das preuß. Ministerium aufgelöst)
- das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und das preußische Ministerium für Unterricht (01.05.1935 - 24.04.1945 Bernhard Rust)
- das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das preußische Ministerium für Landwirtschaft (30.06.1933 - 31.12.1934 Richard Walther Darré; danach wurde das preuß. Ministerium aufgelöst)
- das Reichswirtschaftsministerium und das preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (30.06.1933 - 30.01.1935 Dr. Kurt Schmitt, 30.01.1935 - 26.11.1937 Dr. Hjalmar Schacht (beauftragt), 26.11.1937 - 15.01.1938 Hermann Göring, 05.02.1938 - 24.04.1945 Dr. Walter Funk)
- das Reichsluftfahrtministerium, das Reichsforstministerium (ab 03.07.1934) und die Kanzlei (Amt) des preußischen Ministerpräsidenten (24.04.1933 - 24.04.1945 Hermann Göring)

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1934 in Kraft.

    Berlin, den 19. Juli 1934.

Der Reichsminister des Innern
In Vertretung
Pfundtner

Der Reichsminister der Finanzen
In Vertretung des Staatssekretärs
Dr. Olscher.

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1934 I S. 747, 751
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Schönfelder, Deutsche Reichsgesetze, Beck 1944
Sartorius, Sammlung von Reichsgesetzen staats- und verwaltungsrechtlichen Inhalts, Beck 1935-37

Hinweis
© 21. Februar 2004
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