vom 3. Juli 1934.
aufgehoben durch Gesetz Nr. 11 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 30. Januar 1946 (ABl. S. 55)
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Einziger Artikel. Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner.