Erlaß des Führers über die Rechtsstellung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.

vom 12. Dezember 1942.

faktisch durch das Verbot der NSDAP aufgehoben durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945, nachdem bereits in den einzelnen Besatzungszonen Verbotsgesetze erlassen wurden.

I.

Die Rechte und Pflichten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ergeben sich aus den ihr von mir gestellten Aufgaben und der dadurch bedingten organisatorischen Stellung. Durch Verfügung vom 12. Mai 1941 habe ich für den Bereich der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angeordnet, daß die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers von jetzt ab die Bezeichnung Partei-Kanzlei führt und mir persönlich unterstellt ist. Im Anschluß hieran bestimme ich, um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten:

 

II.

Die innere Ordnung und Organisation der Partei bestimmt sich ausschließlich nach Parteirecht.

 

III.

Am allgemeinen Rechtsverkehr nimmt die Partei nach Maßgabe der für den Staat geltenden Rechtsvorschriften teil. woeit für sie nicht eine Sonderregelung besteht oder getroffen wird.

 

IV.

Die Bestimmungen im § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 (RGBl. I. S. 1016) hebe ich auf.

 

V.

Die zur Durchführung dieses Erlasses erforderlichen Vorschriften erläßt der Leiter meiner Partei-Kanzlei im Einvernehmen mit dem Reichsschatzmeister der NSDAP und dem Reichsminister und Chef der Reichskanzlei.

 

    Führer-Hauptquartier, den 12. Dezember 1942.

Der Führer
Adolf Hitler

Der Leiter der Partei-Kanzlei
M. Bormann

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1941 I S. 295
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© 24. Januar 2004
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