Ich, der webmaster@verfassungen.de, möchte darauf aufmerksam machen, daß die nationalsozialistischen Gesetze, wie sie unter www.verfassungen.de zu finden sind, nicht für neonazistische oder ähnliche Zwecke verwendet werden dürfen, da dies den deutschen Gesetzen widerspricht.
Ich habe jedoch die Informationspflicht und das Informationsrecht der Bürger über die damaligen Vorgänge anhand der, im Reichsgesetzblatt als dem offiziellen Gesetzblatt auch des nationalsozialistischen Staates, zu findenden Rechtsakte, höher eingestuft als die Gefahr einer solchen Zweckentfremdung.
Ich hatte eigentlich nur geplant,
die Weimarer Reichsverfassung für die Zeit zwischen
1933 und 1945 zu betrachten. Als ich jedoch immer tiefer in die Materie
eindrang, war es mir unmöglich, mich nur auf diese Verfassungsgesetzgebung zu
beschränken und habe die, für mich interessanten Gesetze aufgelistet und einige
ganz aus dem Reichsgesetzblatt und den anderen angegebenen Quellen übertragen.
Insbesondere der Beginn der antijüdischen Gesetzgebung bereits am 7. April 1933
als auch die sonstige Gesetzgebung haben mich (trotz aller vorherigen
Informationen) überrascht und auch geschockt. Hier stellte sich mir immer wieder
die Frage, wie naiv die damaligen Deutschen doch auf die nationalsozialistische
Regierung reagiert haben, Arbeitslosigkeit hin oder her.