Hinweis zu den nationalsozialistischen Gesetzen

Ich, der webmaster@verfassungen.de, möchte darauf aufmerksam machen, daß die nationalsozialistischen Gesetze, wie sie unter www.verfassungen.de zu finden sind,  nicht für neonazistische oder ähnliche Zwecke verwendet werden dürfen, da dies den deutschen Gesetzen widerspricht.

Ich habe jedoch die Informationspflicht und das Informationsrecht der Bürger über die damaligen Vorgänge anhand der, im Reichsgesetzblatt als dem offiziellen Gesetzblatt auch des nationalsozialistischen Staates, zu findenden Rechtsakte, höher eingestuft als die Gefahr einer solchen Zweckentfremdung.

Ich hatte eigentlich nur geplant, die Weimarer Reichsverfassung für die Zeit zwischen 1933 und 1945 zu betrachten. Als ich jedoch immer tiefer in die Materie eindrang, war es mir unmöglich, mich nur auf diese Verfassungsgesetzgebung zu beschränken und habe die, für mich interessanten Gesetze aufgelistet und einige ganz aus dem Reichsgesetzblatt und den anderen angegebenen Quellen übertragen. Insbesondere der Beginn der antijüdischen Gesetzgebung bereits am 7. April 1933 als auch die sonstige Gesetzgebung haben mich (trotz aller vorherigen Informationen) überrascht und auch geschockt. Hier stellte sich mir immer wieder die Frage, wie naiv die damaligen Deutschen doch auf die nationalsozialistische Regierung reagiert haben, Arbeitslosigkeit hin oder her.
 


© 15. April 2004
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