Deutsches Reich

Verfassung
vom 28. März 1849

Abschnitt I. Das Reich

Abschnitt II. Die Reichsgewalt

Abschnitt III. Das Reichsoberhaupt

Abschnitt IV. Der Reichstag

Abschnitt V. Das Reichsgericht

Abschnitt VI. Die Grundrechte des deutschen Volkes

Abschnitt VII. Die Gewähr der Verfassung

 

Reichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause
vom 12. April 1849

 

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