vom 5. Februar 1990
1. Für die Durchführung der Wahl zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 folgt die gesetzlich festgelegte Einteilung des Wahlgebietes in 15 Wahlkreise, der territorialen Gliederung der DDR in Bezirke, einschließlich der Hauptstadt Berlin.
2. Die Festlegung der Anzahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten erfolgt auf der Grundlage der Bevölkerungszahl.
3. Demnach sind in den Wahlkreisen zu wählen:
Wahlkreis Nr. 1
Berlin
31 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 2 Cottbus
21 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 3 Dresden
42 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 4 Erfurt
30 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 5 Frankfurt/O.
17 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 6 Gera
18 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 7 Halle
43 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 8 Karl-Marx-Stadt
44 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 9 Leipzig
33 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 10 Magdeburg
30 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 11 Neubrandenburg 15
Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 12 Potsdam
27 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 13 Rostock
22 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 14 Schwerin
14 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 15 Suhl
13 Abgeordnete.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 5. Februar 1990 gefaßt.
Berlin, den 5. Februar 1990
Der Präsident der Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik
Dr. G. Maleuda