Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in Vorbereitung der Wahl zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990

vom 5. Februar 1990

1. Für die Durchführung der Wahl zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 folgt die gesetzlich festgelegte Einteilung des Wahlgebietes in 15 Wahlkreise, der territorialen Gliederung der DDR in Bezirke, einschließlich der Hauptstadt Berlin.

2. Die Festlegung der Anzahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten erfolgt auf der Grundlage der Bevölkerungszahl.

3. Demnach sind in den Wahlkreisen zu wählen:

Wahlkreis Nr. 1        Berlin                  31 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 2        Cottbus               21 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 3        Dresden               42 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 4        Erfurt                   30 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 5        Frankfurt/O.        17 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 6        Gera                    18 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 7        Halle                    43 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 8        Karl-Marx-Stadt  44 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 9        Leipzig                 33 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 10      Magdeburg          30 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 11      Neubrandenburg  15 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 12      Potsdam               27 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 13      Rostock                22 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 14      Schwerin              14 Abgeordnete
Wahlkreis Nr. 15      Suhl                      13 Abgeordnete.

Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 5. Februar 1990 gefaßt.

    Berlin, den 5. Februar 1990

Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
Dr. G. Maleuda


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Teil I. S. 43
© 22. Februar 2005

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