Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1967

vom 2. Mai 1967

Entsprechend § 6 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) (GBl. I S. 97) werden die Wahlen zur Volkshammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik für das Jahr 1967 ausgeschrieben.

Als Wahltermin wird der 2. Juli 1967 festgelegt.

    Berlin, den 2. Mai 1967

Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
W. Ulbricht

Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
O. Gotsche


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Teil I. S. 107
© 5. Dezember 2004

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