vom 8. Februar 1950
aufgehoben durch
Jugendgesetz der DDR vom 4. Mai 1964 (GBl. I S.
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Eine gebildete, körperlich gesunde, kräftige, in ihren Auffassungen und ihrem Streben fortschrittliche Jugend sichert ein einheitliches, demokratisches und friedliebendes Deutschland. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hat die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine demokratische Erziehung und Entwicklung der deutschen Jugend geschaffen. Nach den in ihr verankerten Grundsätzen ist der Schutz der gesamten Jugend. vor Ausbeutung vorgesehen; die geistige, berufliche und körperliche Entwicklung der Jugend -und ihre -Teilnahme am staatlichen und gesellschaftlichen Leben gewährleistet; die Erziehung der Jugend im Geiste des Friedens, der Freundschaft zwischen den Völkern, wahrer Demokratie und eines echten Humanismus als aktive und bewußte Bürger der neuen demokratischen Gesellschaft festgelegt.
Der, deutsche. Imperialismus hat die deutsche Jugend rnißbraucht. Er hat im Interesse der deutschen Monopolherren und der Junker die gesamte Erziehung der Jugend der Vorbereitung und Führung von Raubkriegen untergeordnet.
Die Deutsche Demokratische Republik ist das Fundament eines neuen demokratischen und friedliebenden Deutschlands. In ihr ist kein Platz für die an Kriege interessierte Reaktion der Monopolisten und Junker. In ihr gehören die Schlüsselpositionen der Wirtschaft dem Volk. Die Hilfe der großer Sowjetunion, hat die Erfüllung dieser Forderungen ermöglicht. Die Freundschaft zwischen dem deutschen und dem sowjetischen Volk ist die Garantie. Mir den Frieden in Europa und für das Aufblühen eines friedliebenden demokratischen Deutschlands. Die Sicherung und Verteidigung des Friedens, die Festigung und Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft ist besonders für die deutsche Jugend heilige Pflicht.
Auf dem Gebiete der Jugenderziehung haben die demokratischen Kräfte der Republik bereits große Erfolge errungen. In den Grund-, Ober- und Hochschulen der Republik ist die Zahl der Schüler und Studenten bedeutend gewachsen. Die Ausgaben für das Volksbildungswesen, insbesondere für die Heranbildung des Lehrernachwuchses, steigen ständig, Den Kindern der Arbeiter, Dauern, der werktätigen Intelligenz und der Handwerker sind die Tore zur Wissenschaft weit geöffnet worden. Ein Drittel aller Schüler der Oberschulen der Republik sind Kinder von Arbeitern, Bauern und Handwerkern, während im Jahre 1939 ihr Anteil nur 5 bis 7 % betrug. An den Hochschulen hat sich die Zahl der Studenten gegenüber der Vorkriegszeit verdoppelt. Dabei sind 34 % der Studenten der Republik Kinder von Arbeitern und Bauern, während ihr Anteil bis zum Jahre 1939 nicht höher als 2,5 bis 3 % war. und Bauernfakultäten sind geschaffen worden. Die Schülerzahl in den Berufsschulen ist um das Anderthalbfache gestiegen.
Die Jugendlichen werden nach dem Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" entlohnt. Die Jugendarbeitslosigkeit wurde beseitigt. In der Deutschen Demokratischen Republik werden immer mehr qualifizierte Arbeiter, Techniker, Ingenieure und Geistesschaffende für den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau gebraucht. Sie müssen aus der Jugend hervorgehen, da schon jetzt Mangel an qualifizierten Facharbeitern besteht.
Die Jugend ist ein Baumeister der Demokratischen Republik und ist ein aktiver Teil der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Ihre Beteiligung am Aufbau eines neuen Lebens und am Kampf für die Einheit Deutschlands entspricht einer wirklich demokratischer Erziehung der Jugend im Interesse unseres Volkes, der Freundschaft zwischen den Völkern und der Sache des Friedens und der Demokratie. Die Jugend muß ihre Aktivität auf allen Gebieten noch mehr steigern, um täglich gemeinsam mit dem ganzen Volk in den Betrieben, Dörfern, Verwaltungen und Schulen die Aufgaben des Aufbaues praktisch zu lösen. Sie wird selbst die Früchte ihrer Tätigkeit ernten.
In Anbetracht dieser hervorragenden Bedeutung der Jugend im demokratischen Aufbau hat die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Förderung der Jugend in Schule, Beruf, Sport und Erholung dieses Gesetz beschlossen:
I. Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik
§ 1. Die Regierung, die Ministerien der Republik, die Landesregierungen und alle anderen Staats- und Verwaltungsorgane sowie die Leiter der Betriebe sind verpflichtet, die Jugend stärker zum staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau der Republik heranzuziehen und die besten Vertreter der Jugend mit verantwortlicher Arbeit in den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen zu betrauen.
§ 2. Die demokratische Jugendorganisation ist berechtigt, ihre Initiative in allen Fragen, die die Lage der Jugend, die Verbesserung der Arbeit der Betriebe, Verwaltungen, Lehranstalten und aller anderen Organe sowie den Kampf gegen Bürokratismus, Sabotage und Mängel in der Arbeit betreffen, ungehindert und überall zu entfalten.
§ 3. Die aktive Teilnahme der Jugend am Kampf für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes, für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und Qualität der Produktion, für die Einsparung von Material sowie die Einführung und Verbreitung fortschrittlicher Arbeitsmethoden ist allseitig zu unterstützen und die patriotische Bewegung der Jungaktivisten mit allen Kräften zu fördern.
§ 4. Die Aktivität der auf dem Lande tätigen Jugend ist in ihrem Streben nach Erreichung hoher Hektarerträge, nach Entwicklung der Viehzucht und Festigung der MAS und der volkseigenen Güter sowie nach Organisierung von agrotechnischen, kulturellen und erzieherischen Institutionen im Dorfe allseitig zu unterstützen. Ihr Streben nach einer Erhöhung des politischen und kulturellen Niveaus der Landjugend und. Landbevölkerung und die Einbeziehung der Bauernschaft in den Kampf für den Frieden, die Einheit Deutschlands und den demokratischen Aufbau ist zu fördern. Die Jugend in der Industrie muß in diesen Fragen der Landjugend praktische Hilfe leisten, weil die Festigung des Bündnisses zwischen Stadt und Land eine der wichtigsten Aufgaben sowohl der Landjugend als auch der Stadtjugend ist.
§ 5. Die Jugend ist zur aktiven Mitarbeit in den Klubs, Kulturhäusern, Theatern, Laienkunstgruppen usw. sowie zur freiwilligen Mitarbeit bei dm Wiederherstellung, und dem Aufbau von Kulturstätten in Stadt und Land, insbesondere von Schulen, Theatern, Bibliotheken, Stadions, Sporthallen, Sportplätzen, Wassersportstätten und heranzuziehen..
II. Weitere Verbesserung der Schulbildung der Jugend
Um auf dem Gebiete der Schulbildung bessere Lernergebnisse und eine Verbesserung des Unterrichts, besonders in den Grundschulen, zu erreichen, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
§ 6. Im Jahre 1950 ist in allen Schulen eine sorgfältige Registrierung der Lernergebnisse der Schüler einzuführen. Für die Grundschule sind Abschlußprüfungen und Belobigungsurkunden für solche Schüler einzuführen, die die Grundschule mit dem Ergebnis "Ausgezeichnet" beendet haben. Schüler, die die Oberschule mit "Ausgezeichnet" absolviert haben, sind mit Diplomen und Medaillen auszuzeichnen sowie beim Eintritt in die Hochschulen bevorzugt zu behandeln.
§ 7. Für Schüler, die die Berufsschule mit "Ausgezeichnet" beendet haben, sind Diplome einzuführen. Ihnen,, ist die Berechtigung zum Eintritt in Fachschulen ohne Aufnahmeprüfungen zu gewähren. Schüler, die eine Fachschule erfolgreich absolviert haben, sind für den Eintritt in die Hochschulen zum Studium ihres Faches den Absolventen der Oberschulen gleichzustellen.
§ 8. Für Personen, die die Universitäten und Hochschulen mit „Ausgezeichnet" absolviert haben, sind besondere Diplome einzuführen. Sie sind bei der Aufnahme in den wissenschaftlichen Nachwuchs bevorzugt zu behandeln.
§ 9. Bis zum 1. Juli 1950 sind alle Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Kindergärten, Kinderheime und Turnhallen, die von Verwaltungen, Betrieben oder Privatpersonen belegt sind, wieder zur Verfügung der Volksbildungsministerien der Länder zu stellen. Ausnahmen von dieser Bestimmung bedürfen der Genehmigung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.
§ 10. Im Volkswirtschaftsplan für 1950 ist der Bau von 159 neuen Schulen mit 52 000 Plätzen, die Wiederherstellung von 458 Schulen mit 99 000 Plätzen und die Eröffnung von 20 Internaten bei den zentralen Schulen und 31 Internaten bei den Fachschulen vorzusehen. Die Schülerzahl an den Fachschulen ist um 20 % zu steigern.
§ 11. In den Haushaltsplänen der Ministerien für Volksbildung der Länder sind im Jahre 1950 für die Beschaffung von Schulinventar und die Vervollständigung der Schulbibliotheken insgesamt 28 Millionen DM bereitzustellen.
§ 12. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat die Maßnahmen zu treffen, um ab 1. April 1950 in allen Grund-, Ober-, Fach- und Berufsschulen die Ausgabe warmer Mahlzeiten für die Schüler zu niedrigen Preisen und ohne Markenabgabe zu organisieren.
§ 13. Die Mittel für Stipendien an die Studenten der Universitäten, Hochschulen, Arbeiter- und Bauernfakultäten und Fachschulen sowie die Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler sind im Jahre 1950 um 28 Millionen DM auf 67 Millionen DM zu erhöhen.
§ 14. Für die Herausgabe von Lehrbüchern und Lehrmaterialien sind im Jahre 1950 die organisatorischen und materiellen Bedingungen, vor allem hinsichtlich der Papierversorgung, zu schaffen.
§ 15. Im Jahre 1950 sind im Haushaltsplan der Republik 5 Millionen DM für die Verbesserung der Lage der Zöglinge in den Kinderheimen bereitzustellen. Allen Kinderheimen ist, soweit als möglich, Land zuzuteilen, das von Steuern, Abgaben und Pflichtablieferungen befreit ist. Vollwaisen und Zöglingen von Kinderheimen, die von den Ministerien für Volksbildung anerkannt und genehmigt sind, werden Stipendien und Schulgeldfreiheit gewährt, wenn sie Ober-, Fach- und Hochschulen besuchen.
III. Förderung der Berufsausbildung der Jugend
§ 16. Die Ministerien der Republik und der Länder, die Direktoren der volkseigenen Betriebe und die Privatbetriebe sind verpflichtet; die Jugend bei der Berufsausbildung zu fördern. Die Ausbildung von jungen, qualifizierten Arbeitern für Industrie und Landwirtschaft durch die Betriebs-, Berufs- und anderen Schulen ist zu verbessern.
§ 17. In Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan 1950 der Deutschen Demokratischen Republik ist die Ausbildung fachlich qualifizierter Industriearbeiter, insbesondere für die führenden Zweige der Industrie, den Bergbau, die Metallurgie, die Chemie, die Bauindustrie, den' Maschinenbau, die Energiewirtschaft das Eisenbahntransportwesen, den Schiffsbau, die optische Industrie und für die Landwirtschaft, zu organisieren.
§ 18. Einheitliche Berufsbilder, vor allem für die technische Ausbildung, sind auszuarbeiten und die Herausgabe der den Berufsbildern entsprechenden Lehrbücher ist zu sichern. Bei der Ausarbeitung der Berufsbilder und der Zusammenstellung der Lehrbücher muß von den Grundsätzen der Einheitlichkeit von theoretischer und praktischer Berufsausbildung der Schüler, vor allem für alle technischen Berufsschulen, ausgegangen werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist das Deutsche Zentral-Institut für Berufsbildung zu schaffen.
§ 19. Die Schüler der Betriebs- und Berufsschulen sind versorgungsmäßig den Arbeitern der entsprechenden Industriebetriebe und die Lehrer dieser Schulen der technischen Intelligenz dieser Betriebe gleichzustellen.
§ 20. In den Berufsschulen ist der Lehrkörper für den Unterricht in Spezialfächern mit Kräften der technischen Intelligenz sowie für die produktionstechnische Ausbildung mit qualifizierten Werkmeistern zu ergänzen.
§ 21. Im Deutschen Zentral-Institut für Berufsbildung ist im Jahre 1950 eine Abteilung zur Ausbildung und Fortbildung von Lehrern für Berufs- und Fachschulen zu schaffen.
§ 22. Im Volkswirtschaftsplan 1950 ist der Bau von 41 neuen Berufsschulen mit 26 500 Plätzen und die Wiederherstellung von 80 Berufsschulen mit 36 000 Plätzen vorgesehen. Die Zahl der Schüler in Berufsschulen wird um 8 % auf 720 000, die Zahl der Schüler in Betriebsberufsschulen auf fast das Doppelte, auf 90 000 Schüler erhöht.
§ 23. In den volkseigenen und ihnen gleichzustellenden Betrieben sind Fonds für die Prämiierung der besten Berufsschüler zu schaffen, Das Ministerium für Industrie hat die Richtlinien für die Zahlung und die Höhe der Prämien zu erlassen.
§ 24. Für die Unterstützung des Berufswettbewerbs der deutschen Jugend sind die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan der Republik bereitzustellen.
§ 25. Die Zahl der Plätze in kommunalen und betrieblichen Lehrlingswohnheimen ist um 125 % zu erhöhen.
§ 26. Das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen wird verpflichtet, die Kontrolle der Durchführung der "Verordnung über den Jugendarbeitsschutz" in allen Betrieben zu verstärken. Der Gesundheitsschutz der jugendlichen Arbeiter in den besonders gefährdeten Berufskategorien, insbesondere bei Arbeiten unter Tage sowie in Schleifereien, metallurgischen, säureverarbeitenden Betrieben und Betrieben der Glasindustrie, ist auszubauen. Die jugendlichen Arbeiter und Lehrlinge dieser Industriezweige sind zusätzlich mit Lebensmitteln zu versorgen.
§ 27. Zur verstärkten beruflichen Ausbildung sind 95 000 neue Lehrplätze zu schaffen und die Gesamtzahl der Lehrlinge auf 480 000 zu steigern.
§ 28. Für den. Ausbau der Lehrplätze, Lehrlingsheime, Berufs- und Betriebsberufsschulen und Fachschulen sind im Volkswirtschaftsplan 1950 33,6 Millionen DM zur Verfügung zu stellen.
IV. Hochschulbildung für Berufstätige
§ 29. Um den Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik die Möglichkeit zum Erwerb der Hochschulbildung unter Weiterführung ihrer Berufstätigkeit zu geben, sind an der Technischen Hochschule Dresden, an der Bergakademie Freiberg und «n der Deutschen Verwaltungs-Akademie "Walter Ulbricht", Forst Zinna, ab Oktober 1950 Einrichtungen für die Durchführung von Fernunterricht zu schaffen. Personen, die diesen Fernunterricht erfolgreich beendet haben, erhalten Diplome auf der gleichen Grundlage wie die anderen Absolventen der Hochschulen und sind mit diesen gleichberechtigt. Das Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik hat der Regierung eine Verordnung über den Fernunterricht zur Beschlußfassung vorzulegen.
V. Häuser Bibliotheken und Theater für Kinder
Zur Erfüllung der staatlichen und öffentlichen Aufgaben in der Fürsorge für Kinder und der Hilfe für Kindertagesstätten und Kinderbibliotheken sowie für die Kinderorganisation sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
§ 30. Im Jahre 1950 sind in Berlin, der Hauptstadt Deutschlands, und in den Städten Dresden, Halle, Potsdam, Erfurt und Schwerin Häuser der Kinder zu schaffen. Diese Häuser sind mit dem entsprechenden Inventar auszustatten und mit den besten pädagogischen Kräften zu besetzen.
§ 31. Im Jahre 1950 ist in Saalburg in Thüringen ein zentrales Ferienlager für Pioniere und Schüler mit 2500 Plätzen aufzubauen.
§ 32. Im Jahre 1950 ist in der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, ein zentrales Kindertheater zu schaffen.
§ 33. Zur besseren Versorgung der Kinder mit Literatur ist ein selbständiger Verlag für Kinderliteratur zu gründen. Dieser Verlag ist mit allen notwendigen Einrichtungen und Materialien so zu versorgen, daß die Herausgabe guter Kinderbücher in kurzer Zeit bedeutend gesteigert wird.
§ 34. In allen Bibliotheken, einschließlich Wanderbibliotheken, sind Kinderbuchabteilungen einzurichten.
VI. Schaffung einer neuen Jugend- und Kinderliteratur
§ 35. (1) Es ist eine hohe Pflicht aller Schriftsteller und Dichter, an der Schaffung einer neuen Jugend- und Kinderliteratur mitzuwirken, die die demokratische Erziehung der heranwachsenden Generation fördert. Alle Gelehrten und Fachschriftsteller haben die hohe Aufgabe, durch Schaffung volkstümlicher, wissenschaftlicher und technischer Literatur der Jugend Kenntnisse in den Hauptfragen der modernen Naturwissenschaften und Technik zu vermitteln.
(2) Das Ministerium für Volksbildung der Republik ist verpflichtet, mindestens zweimal jährlich durch Preisausschreiben für Schriftsteller, Dichter, Musiker und Komponisten, Dramaturgen und Wissenschaftler die besten Bücher, Theaterstücke, Lieder für jugendliche sowie volkstümliche Jugendliteratur auf wissenschaftlichem und technischem Gebiet zu prämiieren.
VII. Förderung des Sports, des Wanderns und der Erholung
Alle Organe der staatlichen Verwaltung sind verpflichtet, die weitere Entwicklung der Demokratischen Sportbewegung und des Wanderns in der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Erziehung einer körperlich und geistig gesunden jungen Generation zu fördern, ihr große Möglichkeiten zur Freude und Erholung zu geben, um eine Jugend heranzuziehen, die zur Überwindung aller Schwierigkeiten beim Aufbau und bei der Festigung eines friedliebenden Deutschland bereit ist. Deshalb sind folgende Maßnahmen notwendig:
§ 36. Im Jahre 1950 ist ein "Sportleistungsabzeichen der Deutschen Demokratischen Republik" zu schaffen. Dieses Abzeichen soll ein Ansporn zur Entfaltung der Körperkultur in der Republik werden. Es erhält die Bezeichnung "Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens" und wird auf Vorschlag des Deutschen Sportausschusses in drei Stufen durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik verliehen. Das Amt für Jugendfragen und Leibesübungen ist verpflichtet, im Einvernehmen mit den Ministerien für Volksbildung und für Arbeit und Gesundheitswesen und in Verbindung mit dem Deutschen Sportausschuß die Bedingungen für die Verleihung des Sportleistungsabzeichens auszuarbeiten und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zur Bestätigung vorzulegen.
§ 37. Im Jahre 1950 ist die Produktion von Sportgeräten, Sportbekleidung und Sportschuhen erheblich zu erhöhen.
§ 38. Im Volkswirtschaftsplan 1950 sind folgende
Bauten vorzusehen:
Hochschule für Körperkultur Leipzig,
Sprungschanze Aschberg-Mühlleiten,
Sportschule Bad Blankenburg (Thür:);
Mecklenburg:
Hallenschwimmbad Rostock,
Stadion Schwerin,
Stadion Anker-Wismar,
Sportschule Harnberge;
Brandenburg:
Stadion Frankfurt (Oder),
Stadion Cottbus,
Stadion Finsterwalde;
Sachsen:
Illgenkampfbahn Dresden,
Sportschule Werdau;
Sachsen-Anhalt:
Kampfbahn und Umkleideräume Halle,
Ehemalige Segelflug-Sportplatzanlagen,
Kampfbahn und Umkleideräume Magdeburg;
Thüringen:
Sportanlagen Gera,
Sportanlagen Gotha;
Berlin:
Eissporthalle,
Stadion.
Für den Bau dieser Objekte und die Reparaturen der bestehenden Sportstätten sind im Volkswirtschaftsplan für 1950 20,5 Millionen DM bereitzustellen.
§ 39. In Leipzig ist eine Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten für die Institute für Körpererziehung, für Sportlehrer und Trainer und, zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des Sportwesens mit einer Kapazität von 400 Studierenden zu errichten.
§ 40. Im Jahre 1950 sind an allen bei den pädagogischen Fakultäten bestehenden Instituten für körperliche Erziehung neben den laufenden Dreijahreslehrgängen Kurzlehrgänge für die Ausbildung von Sportlehrern an der Grundschule durchzuführen.
§ 41. Gruppen von Jugendlichen und Kindern, die von Personen begleitet werden, die im Besitz eines Jugendleiterausweises sind, ist bei Eisenbahnfahrten bei einer Entfernung unter 100 km 50 % und für den 100 km übersteigenden Anteil der Fahrt 75 % Fahrpreisermäßigung zu gewähren. Das gleiche gilt für Fahrten von Sportgruppen, die als aktive Teilnehmer zu Sportveranstaltungen fahren und mit einem entsprechenden Berechtigungsschein versehen sind.
§ 42. Im Jahre 1950 sind in der Republik 16 neue Jugendherbergen zu schaffen, davon in Sachsen 4, in Sachsen-Anhalt 3, in Thüringen 3, in Brandenburg 3 und in Mecklenburg 3.
§ 43. Dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend wird ein Erholungsheim in Bad Graal-Müritz an der Ostsee mit 400 Plätzen zur Verfügung gestellt. Außerdem sind in der Republik 17 neue Heime für Jugendliche und Studenten zu bauen, davon in Sachsen-Anhalt 4, in Thüringen 4, in Sachsen 3, in Brandenburg und in Mecklenburg 3.
§ 44. Die zu den Jugendheimen, Jugendschulen und Jugendherbergen gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sind von der Ablieferung tierischer und pflanzlicher Produkte freizustellen.
§ 45. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat den Austausch von Sportdelegationen mit anderen Ländern sowie die Organisierung von Touristenreisen in die Sowjetunion und die volksdemokratischen Länder zu fördern.
VIII. Inkrafttreten des Gesetzes
§ 46. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
in Kraft getreten am 21. Februar 1950.
Berlin, den 8. Februar 1950
Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet.
Berlin, den 18. Februar 1950
Der Präsident der Deutschen
Demokratischen Republik
W. Pieck