Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammensetzung der Bezirkstage

vom 31. Juli 1963

aufgehoben durch
Beschluß des Staatsrates der DDR über die Anzahl der für die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten vom 2. Mai 1967 (GBl. I S. 63).

Entsprechend § 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) (GBl. I S. 97) wird beschlossen:

Für die Bezirkstage werden gewählt: In Bezirken mit einer Bevölkerungszahl
    bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete
    bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete
    über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete.

Die Zahl der Nachfolgekandidaten beträgt ein Drittel der Zahl der Abgeordneten.

    Berlin, den 31. Juli 1963

Der Vorsitzende des Staatsrates
W. Ulbricht

Der Sekretär des Staatsrates
O. Gotsche


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Teil I. S. 107
© 5. Dezember 2004

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