vom 31. Juli 1963
aufgehoben durch
Beschluß des Staatsrates der DDR über
die Anzahl der für die Bezirkstage zu wählenden Abgeordneten vom 2. Mai 1967
(GBl. I S. 63).
Entsprechend § 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) (GBl. I S. 97) wird beschlossen:
Für die Bezirkstage werden gewählt: In Bezirken mit einer
Bevölkerungszahl
bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete
bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete
über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete.
Die Zahl der Nachfolgekandidaten beträgt ein Drittel der Zahl der Abgeordneten.
Berlin, den 31. Juli 1963
Der Vorsitzende des Staatsrates
W. Ulbricht
Der Sekretär des Staatsrates
O. Gotsche