Königreich Bayern

Verfassung
vom 1. Mai 1808

Erster Titel. Hauptbestimmungen

Zweiter Titel. Von dem königlichen Hause.

Dritter Titel. Von der Verwaltung des Reiches.

Vierter Titel. Von der Nationalrepräsentation.

Fünfter Titel. Von der Justiz

Sechster Titel. Von dem Militärstande.
 

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