Verfassung
vom 1. Mai 1808
Erster Titel. Hauptbestimmungen
Zweiter Titel. Von dem königlichen Hause.
Dritter Titel. Von der Verwaltung des Reiches.
Vierter Titel. Von der Nationalrepräsentation.
Fünfter Titel. Von der Justiz
Sechster
Titel. Von dem Militärstande.
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