Militärregierung - Deutschland
Amerikanisches Kontrollgebiet
Proklamation Nr. 4
vom 1. März 1947
An die deutsche Bevölkerung im amerikanischen Kontrollgebiet:
Nachdem die drei Staaten Groß-Hessen (genannt Hessen), Württemberg-Baden und Bayern demokratische Verfassungen angenommen haben und ein gleichartiges Vorgehen des Landes Bremen zu erwarten ist, erscheint es nunmehr angebracht, die Anwendbarkeit der Proklamation Nr. 2 der Militärregierung zu klären und zwar durch eine Neufassung und wesentliche Begrenzung der weitgehenden Befugnisse, die für die Militärregierung und den von ihr ermächtigten Ministerpräsidenten in dieser Proklamation vorbehalten sind.
Ich, General Joseph T. McNarney, Kommandierender general der Amerikanischen Streitkräfte in Europa und Militärgouverneur (U.S.) für Deutschland, erlasse daher folgende Proklamation:
Art. I. Gemäß ihren Verfassungen
haben die Länder Hessen, Württemberg-Baden und Bayern volle gesetzgebende,
vollziehende und richterliche Gewalt, die lediglich durch die folgenden, von dem
stellvertretenden Militärgouverneur in den die Verfassungen bestätigenden
Schreiben gemachten Vorbehalte eingeschränkt ist:
a) Internationale Vereinbarungen, an denen die Vereinigten Staaten beteiligt
sind;
b) Vier-Mächte-Gesetzgebung;
c) Befugnisse, die von der Militärregierung zur Verwirklichung grundlegender
Ziele der Besatzungspolitik vorbehalten sind.
Art. II. Auf den nach Art. I. dieser Proklamation der Militärregierung vorbehaltenen Gebieten, und nur auf diesen, bleibt die Machtbefugnis der Militärregierung und der von ihr ermächtigten Ministerpräsidenten, wie in Proklamation Nr. 2 der Militärregierung vorgesehen, bestehen.
Art. III. Gesetzgebung auf den der Militärregierung vorbehaltenen Gebieten, die von den Ministerpräsidenten auf Grund des Art. II. dieser Proklamation genehmigt und verkündet wird, bedarf vor ihrer, in Art. III der Proklamation Nr. 2 der Militärregierung vorgesehenen Verkündung, der Genehmigung der Militärregierung.
Art. IV. Diese Proklamation tritt für das Land Bremen mit der Annahme einer Verfassung unter den etwaigen, von der Militärregierung bei der Genehmigung einer solchen Verfassung gemachten Vorbehalten in Kraft.
1. März 1947
Joseph T. McNarney
General, Armee der Vereinigten Staaten,
Kommandierender General der amerikanischen Streitkräfte in Europa und
Militärgouverneur (U.S.) für Deutschland