Siebente Durchführungsverordnung zum Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen

vom 24. Mai 1939

Auf Grund der §§ 10, 12 und14 des Gesetzes über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 16. Januar 1937 (RGBl. I. S. 91) wird im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern folgendes verordnet:

Artikel I.
Eigentumsverhältnisse und Unterhaltung der Alster und Rönne

§ 1. Die Hansestadt Hamburg hat mit Wirkung vom 1. April 1937 außerhalb ihrer durch das Groß-Hamburg-Gesetz festgelegten Grenzen keine Rechte und keine Pflichten an der Alster und ihren Zuflüssen. Vom gleichen Zeitpunkt ab treten die Versicherungsakte vom 29./18. Juli 1768 über die Unterhaltung der oberen Alsterzuflüsse und das Übereinkommen zwischen der Preußischen Regierung und dem Senat von Hamburg vom 1. November 1885 / 19. August 1886 außer Kraft.

§ 2. Die Eigentumsverhältnisse bei der Alster und ihren Zuflüssen bestimmen sich auf preußischem Gebiete nach den §§ 7 ff. des preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 (Preuß. GS S. 53). Der Preußische Staat unterhält, bis zu diesem Zwecke Wasserverbände gegründet sind, die Alster auch soweit sie nicht Wasserlauf I. Ordnung ist, und die Rönne von ihrem Ausfluß aus dem Itzstedter See bis zu ihrer Einmündung in die Alster.

Artikel II.
Eingliederung der Gemarkung Wilsener Mühle in das Land Mecklenburg

§ 3. Die zur preußischen Gemeinde Jännersdorf (Kreis Ostprignitz) gehörige Gemarkung Wilsener Mühle einschließlich der nordostwärts des Dorfes Wilsen gelegenen preußischen Exklave im Gesamtumfang von 78,078 Hektar wird in das Land Mecklenburg und die Gemeinde Wilsen (Kreis Parchim) eingegliedert.

§ 4. Mit der Eingliederung gilt in diesem Gebiet das gesamte auch in der Gemeinde Wilsen geltende mecklenburgische Landesrecht.

in Kraft getreten am 9. August 1939.

    Berlin, den 4. August 1939

Der Reichminister des Innern
In Vertretung
Dr. Stuckart

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1939 I. S. 1347
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
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