Militärregierung - Deutschland
Amerikanisches Kontrollgebiet

Proklamation Nr. 3

vom 21. Januar 1947

An die deutsche Bevölkerung im Amerikanischen Kontrollgebiet, einschließlich der Bremer Enklave:

Ein Übereinkommen ist zwischen der amerikanischen und der britischen Militärregierung getroffen worden, wonach die Gebiete, welche am 8. Mai 1945 die Stadt Bremen, das Landgebiet Bremen und den Stadtkreis Wesermünde, einschließlich Bremerhaven, umfaßten, zum Zwecke der Militärverwaltung der ausschließlichen Kontrolle des Kommandierenden Generals der amerikanischen Streitkräfte in Europa und Militärgouverneurs (U.S.) für Deutschland unterstehen sollen.

Im Hinblick auf dieses Übereinkommen erlasse ich, General Joseph T. McNarney, Kommandierender General der Amerikanischen Streitkräfte in Europa und Militärgouverneur (U.S.) für Deutschland, die folgende Proklamation:

Art. I. Hiermit wird das folgende, von nun an als Land bezeichnete und unter einer Landesregierung stehende Verwaltungsgebiet gebildet:

BREMEN - bestehend aus der Stadt Bremen, dem Landgebiet Bremen und dem Stadtkreis Wesermünde, einschließlich Bremerhaven.

Art. II. Sämtliche gesetzlichen Vorschriften der amerikanischen Militärregierung, die in dem Amtsblatt der Militärregierung, Deutschland, Amerikanische Zone, veröffentlicht oder die von dem Amt der Militärregierung für Deutschland (U.S.) oder dem Amt der Militärregierung für Bremen (U.S.) erlassen wurden oder in Zukunft erlassen werden, gelten im Lande Bremen und für sein Gebiet; sämtliche von der britischen Militärregierung für dieses Gebiet erlassenen gesetzlichen Vorschriften werden hiermit aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe, daß Handlungen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften der britischen Militärregierung strafbar waren und vor dem Erlaß dieser Proklamation begangen wurden, weiterhin gemäß diesen Vorschriften strafbar waren und vor dem Erlaß dieser Proklamation begangen wurden, weiterhin gemäß diesen Vorschriften strafbar bleiben und ferner, daß auf Grund der gesetzlichen Vorschriften der britischen Militärregierung erwachsene Rechte und Verbindlichkeiten in Kraft und Wirkung bleiben.

Artikel III. Unbeschadet der Machtbefugnisse der Militärregierung wird hiermit, bis zur Annahme einer neuen Verfassung für das Land Bremen, die gegenwärtige deutsche Regierung der Stadt Bremen als die Landesregierung des gemäß Art. I. gebildeten Landes Bremen anerkannt.

    21. Januar 1947

Joseph T. McNarney
General, Armee der Vereinigten Staaten,
Kommandierender General der amerikanischen Streitkräfte in Europa und Militärgouverneur (U.S.) für Deutschland

 


Quelle: Regierungsblatt der Militärregierung Württemberg-Baden, 1947 S. 29
© 9. Mai 2004
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