Dreimächte-Kommuniqué über Deutschland
(zum Abschluß der Außenministerkonferenz in Washington)

vom 8. April 1949

Die Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs haben in Washington die gesamten noch offenstehenden Fragen über Deutschland besprochen und sind zu einer völligen Einigung gelangt.

Der Wortlaut eines Besatzungsstatuts in neuer und einfacherer Form wurde gutgeheißen und wird dem deutschen Parlamentarischen Rat in Bonn zugestellt. Über die grundlegenden Fragen der Anwendung alliierter Machtbefugnisse und Verantwortlichkeiten und über den alliierten Dreimächte-Kontrollapparat wurde Einigung erzielt. Die Außenminister bestätigten und billigten die Abkommen über die Demontage, über die verbotenen und eingeschränkten Industrien und über die Einsetzung einer Internationalen Ruhrbehörde, worüber kürzlich in London verhandelt worden ist.

Das Besatzungsstatut wird die Vollmachten festlegen, die den Dienststellen der Besatzungsmächte bei der Errichtung einer deutschen Bundesrepublik verbleiben sollen, und die Grundzüge für die Durchführung der alliierten Überwachung enthalten. Der deutsche Bundesstaat und die teilnehmenden Länder sind lediglich an die im Besatzungsstatut festgelegten Beschränkungen gebunden und werden volle gesetzliche, ausführende und richterliche Gewalt gemäß dem Grundgesetz sowie ihren Verfassungen besitzen. Das Statut bezweckt, dem deutschen Volk die Ausübung einer demokratischen Selbstregierung zu gestatten. Es sind Bestimmungen getroffen worden, nach denen eine Überprüfung des Statuts ein Jahr nach seinem Inkrafttreten vorgesehen ist.

Sobald die deutsche Bundesrepublik errichtet ist, wird ein merklicher Wandel in der Organisation eintreten, die die Aufgaben der Besatzungsmächte durchführt. Die Militärregierung als solche wird aufhören zu bestehen, und die alliierten Behörden werden hauptsächlich überwachende Funktionen übernehmen. Jede Abteilung der alliierten Verwaltung in Deutschland wird einem Hohen Kommissar unterstehen. An der Spitze der Besatzungsstreitkräfte bleiben weiterhin die militärischen Oberbefehlshaber.

Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine alliierte Hohe Kommission bilden, die die höchste alliierte Kontrollbehörde darstellen wird. Um der deutschen Bundesrepublik eine größere Verantwortung in innenpolitischen Angelegenheiten zu ermöglichen und die Last der Besatzungskosten zu verringern, wird das Besatzungsmaterial so gering wie möglich gehalten werden.

Den deutschen Regierungsbehörden wird es freigestellt, Maßnahmen der Verwaltung und Gesetzgebung zu ergreifen. Derartige Maßnahmen werden rechtswirksam sein, wenn die alliierten Behörden sie nicht mißbilligen. Auf bestimmten, fest umrissenen Gebieten behalten sich die Alliierten das Recht vor, selbst unmittelbare Maßnahmen zu ergreifen oder den deutschen Behörden Anweisungen zum Ergreifen von Maßnahmen zu erteilen. Diese Gebiete werden jedoch begrenzt sein. Abgesehen von Sicherheitsfragen wird sich die Einschränkung unmittelbaren Eingreifens durch die Alliierten in vielen Fällen seiner Natur nach von selbst verstehen.

Es wurde Einigung darüber erzielt, daß es ein Hauptziel der drei alliierten Regierungen sei, die möglichst enge Einbeziehung des deutschen Volkes unter einem demokratischen Bundesstaat in die europäische Gemeinschaft auf einer für beide Seiten vorteilhaften Grundlage zu fördern und zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, daß die deutsche Bundesrepublik mit den Vereinigten Staaten ein zweiseitiges ECE-Sonderabkommen schließen und als vollberechtigtes Mitglied an der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit teilnehmen soll, wodurch sie zu einem verantwortlichen Partner im Europäischen Wiederaufbauprogramm werden wird.

Das vorstehende Kommuniqué beendete die Außenministerkonferenz der drei Westmächte in Washington, die im unmittelbaren Anschluss an die Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags vom 4. April 1949 stattfand.

Durch diese Außenministerkonferenz wurden folgende Rechtsakte beschlossen:
- das Abkommen über eine Drei-Mächte Kontrolle in Deutschland vom 8. April 1949,
- das Besatzungsstatut (vom 10. April 1949).
 


Quellen: Die staatliche Neuordnung Deutschland, 26. Band, Dokumentenverlag Berlin 1976
E.R. Huber, Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit, Matthiesen Tübingen 1951

© 3. Juni 2004
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