Beschluß des Ministerrates der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der UdSSR in Deutschland
vom 20. September 1955
Der Ministerrat der UdSSR hat beschlossen, die Funktion des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland aufzuheben. Dem Botschafter der UdSSR in der Deutschen Demokratischen Republik sind die Funktionen der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben, übertragen worden.
Die Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen mit den Oberkommandierenden der Truppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die sich auf dem Territorium der Deutschen Bundesrepublik befinden, verbleibt bei dem Oberkommandierenden der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Im Zusammenhang damit, daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Kontrollrates in Deutschland bezüglich der Umgestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf friedlicher und demokratischer Grundlage verwirklicht worden sind, und unter Berücksichtigung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Gesetzlichkeit, die ein weiteres Inkraftbleiben der erwähnten Beschlüsse überflüssig macht, hat der Ministerrat der UdSSR beschlossen, daß die in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Mächte vom Kontrollrat in Deutschland erlassenen Gesetze, Direktiven, Befehle und anderen Verordnungen auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ihre Gültigkeit verlieren.
Die Außerkraftsetzung der erwähnten Verordnungen des Kontrollrates auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der Sowjetunion gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus den entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben.
Mit demselben Datum (20.9.1955) ist zwischen
der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken ein
Vertrag
über ihre Beziehungen in Moskau unterzeichnet worden ("Moskauer Vertrag");
hierdurch wurden die vorstehende Erklärung teils geändert bzw.
modifiziert.