Militärregierung - Deutschland
Amerikanisches Kontrollgebiet

Militärregierung - Deutschland
Britisches Kontrollgebiet


Proklamation Nr. 6
Änderung der Proklamation Nr. 5 - Wirtschaftsrat


Verordnung Nr. 102
Änderung der Verordnung Nr. 88 der Militärregierung


vom 7. August 1947


vom 7. August 1947


aufgehoben durch die Proklamation Nr. 7 vom 9. Februar 1948 (WiGVBl. Beilage 2 S. 1)


faktisch aufgehoben durch die Verordnung Nr. 126 vom 9. Februar 1948 (WiGVBl. Beilage 2 S. 1)


An die deutsche Bevölkerung im amerikanischen Kontrollgebiet einschließlich des Landes Bremen
 

Die Militärgouverneure und Oberbefehlshaber der amerikanischen und britischen Besatzungszonen haben am 7. August 1947 vereinbart, das Abkommen über die Neugestaltung der zweizonalen Wirtschaftsstellen abzuändern, welches als Anhang A und Bestandteil der

Proklamation Nr. 5 der Militärregierung veröffentlicht worden ist. Verordnung Nr. 88 der Militärregierung veröffentlicht worden ist.

Ich, General Lucius D. Clay, Oberbefehlshaber im Europäischen Befehlsbereich und Militärgouverneur (U.S.) für Deutschland, erlasse daher die folgende Proklamation:

Es wird daher hiermit folgendes verordnet:

 

Art. I. Absatz 1a (1) des Abschnitts "Aufbau und Aufgaben" des Anhangs A zur

Proklamation Nr. 5 der Militärregierung

Verordnung Nr. 88 der Militärregierung

"Abkommen über Neugestaltung der zweizonalen Wirtschaftsstellen" erhält folgende neue Fassung:
"(1) durch die Landtage - Mitglieder eiens Landtags oder einer Landesregierung, welche ihre Wahl in den Wirtschaftsrat annehmen, müssen ihren Sitz im Landtag oder in der Landesregierung aufgeben."

 

Art. II. Mitglieder einer Landesregierung, die vor dem Inkrafttreten dieser

Proklamation

Verordnung

ihre Wahl in den Wirtschaftsrat angenommen haben, verlieren ihren Sitz im Wirtschaftsrat am 1. September 1947, es sei denn, daß sie vor diesem Zeitpunkt ihren Sitz in der Landesregierung aufgegeben haben.

 

Art. III. Die Bestimmungen dieser

Proklamation

Verordnung

berühren nicht die Gültigkeit einer Entscheidung oder Handlung des Wirtschaftsrats, die vor dem 1. September 1947 erfolgt ist.

 

Art. IV. Diese Proklamation tritt am 7. August 1947 in Kraft.

Art. IV. Diese Verordnung tritt am 7. August 1947 in Kraft.

 

gez. Lucius D. Clay, General, U. S. Army, Oberbefehlshaber im Europäischen Befehlsbereich,  Militärgouverneur Militärregierung für Deutschland (U.S.)

Im Auftrage der Militärregierung

 


Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1947 Beilage 1 S. 6
Regierungsblatt der Militärregierung für Württemberg-Baden 1947 S. 151
© 9. Mai 2004

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