Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin

London, 12. September 1944

in Kraft seit 7./8. Mai 1945

geändert durch
Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. November 1944
Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. Juli 1945

Inkrafttreten der letzten Fassung: 13. August 1945

Vertragsstaaten:
Großbritannien,
Sowjetunion,
Vereinigte Staaten
Frankreich (erst im Abkommen vom 26. Juli 1945, den anderen Vereinbarungen war Frankreich nur beigetreten)

(Übersetzung)

Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vorläufige Regierung der Französischen Republik haben folgendes Abkommen im Hinblick auf die Ausführung des Artikels 11 der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands geschlossen:

1. Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.

2. Die Grenzen der vier Zonen und des Berliner Gebietes und die Verteilung der vier Zonen unter die USA, das UK und die UdSSR und die Französische Republik werden wie folgt festgelegt:

Ostzone (wie in der beigefügten Karte ‚ ‚A" ersichtlich)
    Das Gebiet Deutschlands (einschließlich der Provinz Ostpreußen), das östlich der Linie liegt, die ihren Anfang nimmt an dem Punkt in der Bucht von Lübeck an dem die Grenzen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg zusammentreffen, entlang der Westgrenze von Mecklenburg zur Grenze der Provinz Hannover verläuft und weiter entlang der Ostgrenze
    von Hannover zur Grenze von Braunschweig, entlang der Westgrenze der preußischen Provinz Sachsen zur Westgrenze Anhalts, entlang der Westgrenze Anhalts, entlang der Westgrenze der preußischen Provinz Sachsen und der Westgrenze Thüringens, bis diese auf die Grenze Bayerns stößt und dann entlang der Nordgrenze Bayerns bis zur Grenze der Tschechoslowakei vom Jahr 1937 führt, wird von den Streitkräften der UdSSR besetzt, mit Ausnahme des Gebietes Berlin, wofür nachstehend eine Sonderform der Besatzung festgesetzt wird.

Nordwest.Zone (Vereinigtes Königreich) (wie in der anliegenden Karte ‚D" ersichtlich)
    Das Gebiet Deutschlands, das westlich der in der Beschreibung der Ost-(Sowjet-)Zone bestimmten Linie liegt und im Süden von einer Linie begrenzt wird, die von dem Treffpunkt der Grenze zwischen den preußischen Provinzen Hannover und Hessen-Nassau mit der Westgrenze der preußischen Provinz Sachsen beginnt und von dort aus entlang der südlichen Grenze von Hannover, der südöstlichen und südwestlichen Grenzen der preußischen Provinz Westfalen und entlang der südlichen Grenzen der preußischen Regierungsbezirke Köln und Aachen bis zu dem Punkt verläuft, wo diese Grenze auf die deutsch-belgische Grenze trifft, wird von den Streitkräften des Vereinigten Königreiches besetzt.

Südwest-Zone (Vereinigte Staaten) (wie in der anliegenden Karte "D" ersichtlich)
    Das Gebiet Deutschlands, das südlich und östlich der Linie liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Sachsens, Bayerns und der Tschechoslowakei beginnt, von dort aus westwärts entlang der Nordgrenze von Bayern bis zu deren Zusammentreffen mit den Grenzen Hessen-Nassaus und Thüringens und dann nord- und westwärts an der Ost- und Nordgrenze von Hessen-Nassau entlang bis zu dem Punkt verläuft, an dem die Grenze des Dillkreises auf die Grenze des Oberwesterwaldkreises trifft, dann entlang der Westgrenze des Dillkreises, der Nordwestgrenze des Oberlahnkreises, der Nord- und Westgrenze des Kreises Limburg an der Lahn, der Nordwestgrenze des Untertaunuskreises und der Nordgrenze des Rheingaukreises, dann süd- und ostwärts entlang der West- und Südgrenze von Hessen-Nassau bis zu dem Punkt, an dem der Rhein die Südgrenze von Hessen Nassau verläßt, dann südwärts entlang der Mitte der Schiffahrtsrinne des Rheins bis zu dem Punkt, an dem dieser Hessen-Darmstadt verläßt, dann entlang der Westgrenze von Baden bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises Karlsruhe auf die Grenze des Kreises Rastatt trifft, dann südostwärts entlang der Südgrenze des Kreises Karlsruhe, dann nordostwärts und südostwärts entlang der Ostgrenze von Baden bis zu dem Punkt, an dem die Grenze Badens auf die Grenze zwischen den Kreisen Calw und Leonberg trifft, dann südwärts und ostwärts entlang der Westgrenze des Kreises Leonberg, der West- und Südgrenze des Kreises Böblingen, der Südgrenze des Kreises Nürtingen und der Südgrenze des Kreises Göppingen bis zu dem Punkt, an dem diese die Reichsautobahn zwischen Stuttgart und Ulm berührt, dann entlang der südlichen Begrenzung der Reichsautobahn bis zu dem Punkt, an dem diese die Westgrenze des Kreises Ulm berührt, dann der Westgrenze des Kreises Ulm entlang bis zu deren Treffpunkt mit der Westgrenze des Landes Bayern, dann entlang der Westgrenze Bayerns bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises Kempten auf die Grenze des Kreises Lindau trifft; dann südwestwärts der Westgrenze des Kreises Kempten und der Westgrenze des Kreises Sonthofen entlang bis zu dem Treffpunkt der letzteren mit der österreichisch-deutschen Grenze - wird von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika besetzt.
    Um die Verbindungen zwischen der Südwest-Zone und der See zu erleichtern, wird der Oberkommandierende der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in der Südwest-Zone
    a) diejenige Kontrolle über die Häfen von Bremen und Bremerhaven einschließlich der in deren Nähe gelegenen benötigten Hafengebiete ausüben, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen den Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet werden, um seinen Belangen zu genügen;
    b) die Erleichterungen im Durchgangsverkehr durch die Nordwest-Zone erhalten, die nach einem künftigen Übereinkommen zwischen den Militärbehörden Großbritanniens und der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet werden, um seinen Belangen zu genügen.

Westzone (Frankreich) (wie in der anliegenden Karte "D" ersichtlich)
    Das Gebiet Deutschlands, das südlich und westlich der Linie liegt, die an dem Treffpunkt der Grenzen Belgiens und der preußischen Regierungsbezirke Trier und Aachen beginnt und ostwärts entlang der Nordgrenze des preußischen Regierungsbezirkes Trier verläuft; dann nord-, ost- und südwärts entlang der West-, Nord- und Ostgrenze des preußischen Regierungsbezirkes Koblenz bis zu deren Treffpunkt mit der Grenze des Oberwesterwaldkreises, dann ost-, süd- und westwärts der Nord-, Ost- und Südgrenze des Oberwesterwaldkreises und der Ostgrenzen der Kreise Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen entlang bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises Sankt Goarshausen auf die Grenze des Regierungsbezirkes Koblenz trifft, dann südwärts und ostwärts der Ostgrenze von Koblenz und der Nordgrenze von Hessen-Darmstadt entlang bis dahin, wo der Rhein die Südgrenze von Hessen-Nassau verläßt, dann südwärts der Mitte der Schiffahrtsrinne des Rheins entlang bis dahin, wo dieser Hessen-Darmstadt verläßt, dann entlang der Westgrenze von Baden bis zu dem Punkt, an dem die Grenze des Kreises Karlsruhe auf die Grenze des Kreises Rastatt trifft, dann südostwärts der Nordgrenze des Kreises Rastatt entlang, dann nord-, ost- und südwärts entlang der West-, Nord- und Ostgrenze des Kreises Calw, dann ostwärts entlang den Nordgrenzen der Kreise Horb, Tübingen, Reutlingen und Münsingen bis zu dem Berührungspunkt der Nordgrenze des Kreises Münsingen mit der Reichsautobahn zwischen Stuttgart und Ulm, dann südostwärts entlang der südlichen Begrenzung der Reichsautobahn bis zu deren Berührungspunkt mit der Ostgrenze des Kreises Münsingen, dann südostwärts entlang der Nordostgrenzen der Kreise Münsingen, Ehingen und Biberach, dann südwärts der Ostgrenzen der Kreise Biberach, Wangen und Lindau entlang bis zu dem Punkt, an dem die Ostgrenze des Kreises Lindau auf die österreichisch-deutsche Grenze trifft - wird von Streitkräften der Französischen Republik besetzt.

Gebiet Berlin (wie in den beiliegenden 4 Blättern der Karte "B" ersichtlich)
    Das Gebiet Berlin (unter diesem Ausdruck wird das Gebiet von Groß-Berlin im Sinne des Gesetzes vom 27. April 1920 verstanden) wird gemeinsam von den durch die entsprechenden Oberkommandierenden dazu bestimmten Streitkräfte der USA, des UK, der UdSSR und der Französischen Republik besetzt. Zu diesem Zweck wird das Gebiet von Groß-Berlin in vier Teile eingeteilt:
    Nordöstlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Pankow, Prenzlauer Berg, Mitte, Weißensee, Friedrichshain, Lichtenberg, Treptow, Köpenick) wird besetzt von den Streitkräften der UdSSR;
    Nordwestlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Reinickendorf, Wedding, Tiergarten, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf) wird besetzt von den Streitkräften des Vereinigten Königreiches.
    Südlicher Teil Groß-Berlins (Bezirke Zehlendorf, Steglitz, Schöneberg, Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln) wird besetzt von den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika.
    Die Grenzen der Bezirke innerhalb Groß-Berlins, auf die in den vorhergehenden Beschreibungen verwiesen wurde, sind diejenigen, die nach Inkrafttreten der am 27. März 1938 veröffentlichten Satzung (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 13 vom 27. März 1938, Seite 215) bestanden.

3. Die Besatzungsstreitkräfte in jeder der vier Zonen, in die Deutschland eingeteilt wird, unterstehen einem Oberbefehlshaber, der von der Regierung desjenigen Landes, dessen Streitkräfte die betreffende Zone besetzen, bestimmt wird.

4. Jede der vier Mächte kann nach ihrem Ermessen in die für Besatzungspflichten zugewiesenen Streitkräfte unter dem Kommando ihres Oberbefehlshabers Hilfskontingente von Streitkräften anderer alliierter Mächte, die an militärischen Operationen gegen Deutschland teilgenommen haben, einbeziehen.

5. Eine lnteralliierte Regierungsbehörde (Komendatura), bestehend aus vier von ihren entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten, wird zur gemeinsamen Leitung der Verwaltung des Gebietes Groß-Berlin errichtet.

6. Dieses Protokoll ist in vierfacher Ausfertigung in englischer, russischer und französischer Sprache abgefaßt. Die drei Texte sind authentisch. Das Protokoll tritt bei Unterzeichnung der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation durch Deutschland in Kraft.

(Schlußklausel aus dem Ergänzungsprotokoll vom 26. Juli 1945:)

Der obige Text des Abkommens zwischen den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des Vereinigten Königreiches und der Vorläufigen Regierung der Französischen Republik über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. September 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin ist von der Europäischen Beratenden Kommission in der Sitzung vom 26. Juli 1945 abgefaßt und einstimmig angenommen worden.

Der Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Europäischen Beratenden Kommission:
John G. Winant

Der Vertreter der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei der Europäischen Beratenden Kommission:
G. Saksin

Der Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreiches bei der Europäischen Beratenden Kommission:
Ronald J. Campbell

Der Vertreter der Vorläufigen Regierung der Französischen Republik bei der Europäischen Beratenden Kommission:
R. Massigli

Lancaster House, London 5. W. 1
26. Juli 1945
 


Quellen: Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552 Ausgabe 1985)
Rauschning, Die Gesamtverfassung Deutschlands, S. 75f., 78f., 80f.
United Nations Treaty Series II. Nr. 532 und 533, Bd. 227 S. 279-309
© 2. Juli 2000 - 13. April 2004
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