Erlaß über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern

vom  17. Juni 1936.

als Organisationserlaß aufgehoben mit der Verhaftung der letzten deutschen Reichsregierung am 23. Mai 1945.

I. Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich wird ein Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen wird.

II. (1) Zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt.

(2) Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt.

(3) Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.

(4) Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

III. Der Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein Geschäftsbereich berührt wird.

IV. Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern.

    Berlin, den 17. Juni 1936

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick.

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1936 I S. 487
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
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© 29. Februar 2004
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