Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei.

vom 29. Mai 1941.

faktisch durch das Verbot der NSDAP aufgehoben durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945, nachdem bereits in den einzelnen Besatzungszonen Verbotsgesetze erlassen wurden.

Durch Verfügung vom 12. Mai 1941 habe ich für den Bereich der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angeordnet, daß die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers von jetzt ab die Bezeichnung Partei-Kanzlei führt und mir persönlich unterstellt ist. Im Anschluß hieran bestimme ich, um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten:

    Der Leiter der Partei-Kanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers; er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an.

    Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der "Stellvertreter des Führers" genannt ist, tritt an seine  Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei.

    Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Vorschriften erläßt der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei-Kanzlei.

siehe hierzu die Durchführungsverordnung vom 16. Januar 1942 (RGBl. I. S. 35).

    Führer-Hauptquartier, den 29. Mai 1941.

Der Führer
Adolf Hitler

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1941 I S. 295
Hinweis
© 24. Januar 2004
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