Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Wiedervereinigung der Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet mit dem Deutschen Reich.

vom  18. Mai 1940.

Die durch das Versailler Diktat vom Deutschen Reich abgetrennten und Belgien einverleibten Gebiete sind wieder in deutschem Besitz. Innerlich sind sie Deutschland stets verbunden geblieben. Sie sollen daher auch nicht vorübergehend als besetztes Feindesland angesehen und behandelt werden.

Ich bestimme daher schon jetzt:

I. Die durch das Versailler Diktat vom Deutschen Reich abgetrennten Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sind wieder Bestandteil des Deutschen Reiches.

II. Die genannten Gebiete werden der Rheinprovinz (Regierungsbezirk Aachen) zugeteilt.

III. Bestimmungen über die Ausführung dieses Erlasses behalte ich mir vor.

siehe hierzu den Erlaß vom 23. Mai 1940 (RGBl. I. S. 803).

    Führer-Hauptquartier, den 18. Mai 1940.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung
Göring
Generalfeldmarschall

Der Reichsminister des Auswärtigen
von Ribbentrop

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers

 


Quelle: Reichsgesetzblatt 1940 I S. 777
Dr. Dr. A. Dehlinger, Systematische Übersicht über 76 Jhg. RGBl. (1867-1942), Kohlhammer Stuttgart 1943
Schönfelder, Deutsche Reichsgesetze, Beck 1944
Hinweis
© 1. April 2004
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