Verfassung
vom 18. Juli 1919
Erster Abschnitt. Über die Staatsform und die Staatsgewalt.
Zweiter Abschnitt. Von den Grundrechten und anderen Grundlagen des Staatslebens.
Dritter Abschnitt.Von der Gesetzgebung
Vierter Abschnitt. Von der Landesregierung
Fünfter Abschitt Von den Gerichten
Sechster Abschnitt. Vom Landtage
Siebenter Abschnitt. Volksvorschlagsrecht und Volksabstimmung.
Achter Abschnitt. Vom Staatsgerichtshof.
Neunter Abschnitt. Vom Staatsgut
Zehnter Abschnitt. Vom Staatshaushalte.
Elfter Abschnitt. Schlußbestimmungen
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