Freistaat Oldenburg

Verfassung
vom 18. Juli 1919

Erster Abschnitt. Über die Staatsform und die Staatsgewalt.

Zweiter Abschnitt. Von den Grundrechten und anderen Grundlagen des Staatslebens.

Dritter Abschnitt.Von der Gesetzgebung

Vierter Abschnitt. Von der Landesregierung

Fünfter Abschitt Von den Gerichten

Sechster Abschnitt. Vom Landtage

Siebenter Abschnitt. Volksvorschlagsrecht und Volksabstimmung.

Achter Abschnitt. Vom Staatsgerichtshof.

Neunter Abschnitt. Vom Staatsgut

Zehnter Abschnitt. Vom Staatshaushalte.

Elfter Abschnitt. Schlußbestimmungen

 

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