Verfassung
vom 17. Mai 1920
Erster Abschnitt. Der Freistaat und das Staatsgebiet.
Zweiter Abschnitt. Die Grundrechte
Dritter Abschnitt. Die Staatsgewalt
Vierter Abschnitt. Der Landtag, die Volksabstimmung und die Gesetzgebung
Fünfter Abschnitt. Die Verwaltung und die Ministerien
Sechster Abschnitt. Der Staatsgerichtshof
Siebter Abschnitt. Vom Staatsvermögen und von der Finanzwirtschaft
Gesetz über die Einführung der Mecklenburg-Schwerinschen Verfassung mit Übergangsbestimmungen
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© 27.1.2002