Verfassung
vom 18. Mai 1920
Erster Abschnitt. Von dem bremischen Staate im allgemeinen.
Zweiter
Abschnitt. Von dem Volksentscheid, dem Landtage und der Landesregierung.
I.
Der Volksentscheid
II.
Der Landtag (Bürgerschaft)
III.
Die Landesregierung (Senat)
Dritter
Abschnitt. Von der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege.
I.
Gesetzgebung
1.
Gesetzgebung durch Volksentscheid
2.
Gesetzgebung durch die Bürgerschaft
3.
Inkrafttreten der Gesetze
II.
Verwaltung
III.
Rechtspflege
Vierter
Abschnitt. Von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
I.
Gemeinden und Kreis
II.
Häfen-, Eisenbahnen- und Wasserstraßenverwaltung
III.
Staatsanstalten zur Förderung des Handels, der Gewerbe, der Landwirtschaft
sowie zur Vertretung der Angestellten und Arbeiter
IV.
Kirchen und Religionsgesellschaften
Fünfter Abschnitt. Übergangsbestimmungen.
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