vom 27. November 1948
Die demokratische Entwicklung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands macht es erforderlich, daß die Verbindungen der deutschen Zonenverwaltungsorgane mit der Bevölkerung verbessert werden. Dies soll dazu beitragen, daß sich die Arbeit der Verwaltungsorgane verbessert und daß sich die Aktivität der Bevölkerung zum Zweck der Verwirklichung der Wirtschaftspläne für die Zone und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung weiter verstärkt.
Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Wirtschaftskommission vom 24. Oktober 1948 sowie der Vorschläge der demokratischen Parteien und Organisationen betreffs der Reorganisierung der Deutschen Wirtschaftskommission durch die Schaffung einer umfassenderen Vertretung des Volkes in ihr befehle ich:
1. Die Mitgliederzahl der Deutschen Wirtschaftskommission ist von 36 auf 101 Mitglieder zu erhöhen, mit der Maßgabe, daß die Mehrzahl der Mitglieder gewählte Vertreter der Bevölkerung der Länder sowie Vertreter der demokratischen Parteien und der sonstigen Organisationen der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone umfaßt.
2. Dementsprechend ist die Mitgliederzahl der
Deutschen Wirtschaftskommission folgendermaßen festzusetzen:
a) 48 Vertreter der Bevölkerung der Länder der sowjetischen Besatzungszone, die
von den Landtagen nach der Norm zu wählen sind: Ein Vertreter für je 360000
Einwohner, und zwar:
15 Vertreter der Bevölkerung von Sachsen,
12 Vertreter der Bevölkerung von Sachsen-Anhalt,
8 Vertreter der Bevölkerung von Thüringen,
7 Vertreter der Bevölkerung von Brandenburg,
6 Vertreter der Bevölkerung von Mecklenburg.
b) 15 Vertreter der deutschen demokratischen Parteien, und zwar je drei
Vertreter jeder Partei: für die Sozialistische Einheitspartei drei, für die
Christlich-Demokratische Union drei, für die Liberal-Demokratische Partei drei,
für die Demokratische Bauernpartei drei und für die National-Demokratische
Partei drei.
c) 10 Vertreter der demokratischen Massenorganisationen der Werktätigen, und
zwar: für den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund drei, für die Vereinigung der
gegenseitigen Bauernhilfe zwei, für die Freie Deutsche Jugend einen, für den
Demokratischen Frauenbund einen, für den Kulturbund einen, für die
Genossenschaften zwei.
d) Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder des
Sekretariats der Deutschen Wirtschaftskommission, der Vorsitzende der Zentralen
Kontrollkommission, die Leiter der entsprechenden deutschen Hauptverwaltungen
sowie der Vorsitzende des Ausschusses zum Schutze des Volksvermögens bei der
Deutschen Wirtschaftskommission.
3. Die neue Zusammensetzung der Deutschen Wirtschaftskommission ist drei Wochen nach Erlaß dieses Befehls abzuschließen.
4. Dem Plenum der Deutschen Wirtschaftskommission ist das Recht zu gewähren, nötigenfalls neue Mitglieder zu kooptieren.
5. Die Frage des Verhältnisses der Deutschen Wirtschaftskommission und der Groß-Berliner Verwaltungsorgane ist der Deutschen Wirtschaftskommission zur Prüfung zu unterbreiten.
Berlin, den 27. November 1948
Der Oberste Chef der Sowjetischen
Militär-Administration
und Oberkommandierende der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland
Marschall der Sowjetunion
W. Sokolowski
Der Chef des Stabes der Sowjetischen
Militär-Administration in Deutschland
Generalleutnant
G. Lukjantschenko