vom 16. Juli 1935.
aufgehoben durch Gesetz Nr. 62 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. März 1947 (ABl. S. 313)
Auf den Reichsminister ohne Geschäftsbereich Kerrl gehen die bisher im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern sowie im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bearbeiteten kirchlichen Angelegenheiten über.
Wegen der Ausführung dieses Erlasses treffen die beteiligten Reichs- und Preußischen Minister nähere Bestimmungen.
Berlin, den 16. Juli 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung
Rust
Der Preußische Ministerpräsident
In Vertretung
Körner