vom 11. Juni 1968
aufgehoben durch
Gesetz zur Anpassung rechtlicher Regelungen an das Reisegesetz vom 11. Januar
1990 (GBl. I S. 10)
Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat den Bericht des Ministers der Finanzen über die Änderung des Mindestumtausches für Besucher der Deutschen Demokratischen Republik
und
die Änderung des Ausstattungssatzes mit Zahlungsmitteln für Rentner der Deutschen Demokratischen Republik bei Reisen nach Westdeutschland, anderen nichtsozialistischen Staaten und der selbständigen politischen Einheit Westberlin
sowie
über die Einführung einer Steuerausgleichsabgabe für Beförderungsleistungen westdeutscher und Westberliner Unternehmen auf Straßen und Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik
zur Kenntnis genommen.
Die Volkskammer stimmt den im Bericht dargelegten Maßnahmen zu.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 9. Sitzung am 11. Juni 1968 gefaßt.
Berlin, den 11. Juni 1968
Matern
Stellvertreter des Präsidenten der Volkskammer der Deutschen Demokratischen
Republik