vom 31. Mai 1990
Alle Staatswappen, die sich in und an öffentlichen Gebäuden befinden, sind unverzüglich, spätestens jedoch in Wochenfrist, zu entfernen.
Wo dies aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist das Wappen zu verdecken.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 9. Tagung am 31. Mai 1990 gefaßt.
Berlin, den 31. Mai 1990
Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
Bergmann-Pohl