vom 19. Oktober 1962
Im Zusammenhang mit Fragen der internationalen Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik sowie mit der Notwendigkeit der Ausarbeitung des Perspektivplanes bis 1970 durch den Ministerrat und die Staatliche Plankommission wird die Verlängerung der laufenden Wahlperioden der Volkskammer und der Bezirkstage erforderlich.
Die nach Art. 51 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik am 15. November 1962 endende Wahlperiode der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik wird deshalb um ein Jahr verlängert.
Gleichzeitig wird die Wahlperiode der Bezirkstage um ein Jahr verlängert.
Der Vorstehende, von der Volkskammer am zwanzigsten Oktober neunzehnhundertzweiundsechzig gefaßte Beschluß wird hiermit verkündet.
Berlin, den zwanzigsten Oktober neunzehnhundertzweiundsechzig.
Der Vorsitzende des Staatsrates der
Deutschen Demokratischen Republik
W. Ulbricht