vom 5. Februar 1990
Entsprechend Artikel 64 Abs. 1 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beschließt die Volkskammer:
Die neunte Wahlperiode der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik endet am 17. März 1990.
Dem Staatsrat wird entsprechend Artikel 72 der Verfassung der DDR empfohlen, die Wahlen zur Volkskammer für den 18. März 1990 auszuschreiben.
siehe hierzu den Beschluß des Staatsrates der DDR über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer der DDR vom 8. Februar 1990 (GBl. I. S. 44).
Der dazu gefaßte Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Januar 1990 wird aufgehoben.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 5. Februar 1990 gefaßt.
Berlin, den 5. Februar 1990
Der Präsident der Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik
Dr. G. Maleuda