vom 21. Juni 1990
faktisch aufgehoben durch
Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889), Anl. I, Kap. IV,
Sachgebiet B, Ziffer 39
§ 1. Die Volkskammer bestätigt den am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Gemeinsamen Protokolls sowie der Anlagen I bis IX. Der Vertrag, das Gemeinsame Protokoll und die Anlagen I bis IX werden nachstehend veröffentlicht.
§ 2. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 38 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzumachen.
§ 3. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am einundzwanzigsten Juni neunzehn-hundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet.
Berlin, den einundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig
Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
Bergmann-Pohl