vom 11. Juni 1968
aufgehoben durch
Gesetz zur Anpassung rechtlicher Regelungen an das Reisegesetz vom 11. Januar
1990 (GBl. I S. 10)
Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat den Bericht des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über
die Einführung der Paß- und Visapflicht im Reise- und Transitverkehr von und nach der westdeutschen Bundesrepublik und der selbständigen politischen Einheit Westberlin
sowie über
das Verbot des Transports neonazistischer Materialien durch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik und weitere Maßnahmen zur Zurückweisung der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung auf dem Gebiet des Zollwesens
zur Kenntnis genommen.
Die Volkskammer stimmt den im Bericht dargelegten Maßnahmen zu.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 9. Sitzung am 11. Juni 1968 gefaßt.
Berlin, den 11. Juni 1968
Matern
Stellvertreter des Präsidenten der Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik