vom 7. September 1961
aufgehoben durch
Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen
und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. S. 313)
1. Entsprechend Ziffer 2 des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1961 zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (GBl. I. S. 51) beschließt der Staatsrat die vom Magistrat von Groß-Berlin sowie von den Räten der Städte mit Stadtbezirken (Magdeburg, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle und Erfurt) ausgearbeiteten Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlungen und der Stadtbezirksversammlungen und ihrer Organe.
Amtliche Anmerkung: Die Ordnungen werden für: Berlin im Sonderdruck Nr. 341, Magdeburg im Sonderdruck Nr. 342, Leipzig im Sonderdruck Nr. 343, Dresden im Sonderdruck Nr. 345, Halle im Sonderdruck Nr. 346 und Erfurt im Sonderdruck Nr. 347 des Gesetzblattes veröffentlicht.
2. Für die Durchführung dieser Ordnungen gilt die Ziffer 3 des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1961 zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe.
Berlin, den 7. September 1961
Der Vorsitzende des Staatsrates
W. Ulbricht
Der Sekretär des Staatsrates
O. Gotsche